Verbraucherschlichtung in der Personenbetreuung

veröffentlicht am 06.07.2020

Für Betroffene im Bereich der Personenbetreuung ist es nicht immer einfach, die richtige Stelle für Auskünfte oder Hilfe bei Konflikten zu finden, die in dem höchstpersönlichen Bereich der "24-Stunden-Betreuung" leicht auftreten können.

Ältere Dame mit Betreuungskraft, © Photo by Georg Arthur Pflueger on Unsplash
Probleme ergeben sich beispielsweise dadurch, dass nicht geeignete Betreuungskräfte vermittelt werden bzw. unterschiedliche Auffassungen darüber bestehen, ob Leistungen, die nicht zur Zufriedenheit der betreuten Person erbracht wurden, einen Austausch der Betreuungskraft bzw. eine Preisminderung rechtfertigen.

Damit solche Fälle schnell und professionell gelöst werden können haben die Arbeiterkammer, die Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung in der Wirtschaftskammer Wien und die Verbraucherschlichtung Austria eine neue Kooperation ab 1. Juli 2020 bis vorerst Ende 2021 vereinbart und das Projekt Personenbetreuung gestartet. Diese Zusammenarbeit soll auch dazu dienen, sich über aktuelle Probleme in der Personenbetreuung auszutauschen und potenzielle Konfliktbereiche frühzeitig zu erkennen und diese einer möglichen Lösung zuführen zu können. 

Schlichtungsantrag können Verbraucher/innen und Unternehmer/innen einbringen

Geschlichtet werden Streitigkeiten zwischen betreuten Menschen, Betreuungskräften und Vermittlungsagenturen. Dafür steht auch ein Fachbeirat zur Verfügung, der nach Bedarf dem Schlichtungsverfahren beigezogen wird.  Diesem Beirat gehören Vertreter/innen der Arbeiterkammer und der Wirtschaftskammer Wien an. Bei Rechnungsstreitigkeiten oder wenn beispielsweise unklar ist, welche Tätigkeiten von Seiten der Betreuungskräfte übernommen werden können, können die Sachverständigen ihr Fachwissen bei der Schlichtung einbringen.  

Sowohl betroffene Verbraucher/innen als auch Unternehmer/innen (Vermittlungsagenturen, Betreuungskräfte) können sich zu diesem Zweck an die Schlichtungsstelle wenden und einen Schlichtungsantrag über das Webformular, per E-Mail oder Post an die Verbraucherschlichtung Austria stellen.

Alle Kontaktinformationen finden sich auf der Website der Verbraucherschlichtung Austria unter www.verbraucherschlichtung.at.

Durch das Angebot der Verbraucherschlichtung Austria erhalten Konsument/innen eine niederschwellige und kostenlose Möglichkeit, bei Uneinigkeiten mit Betreuer/innen oder Agenturen rasch zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen.

Hinweis: Bei Streitigkeiten zu Pflegeleistungen bzw. Pflegemängel ist die Verbraucherschlichtung nicht zuständig. In diesen Fällen kann man sich an die Patientenanwaltschaft wenden.


Konsumentenfragen Newsletter

Aktuelle Neuigkeiten aus allen Bereichen der Konsumentenfragen