EuGH: EU-Staaten dürfen Airbnb-Vermietung einschränken
veröffentlicht am 22.09.2020
Im Kampf gegen den Wohnungsmangel dürfen EU-Staaten der Kurzzeitvermietung über Plattformen wie Airbnb Beschränkungen auferlegen. Das hat der Europäische Gerichtshof heute am 22.9.2020 zu einer Regelung aus Frankreich entschieden.

Kampf gegen Wohnungsmangel als Rechtfertigung
Das bestätigte der EuGH in seinem Urteil. Dass eine Genehmigung für regelmäßige Kurzzeitvermietungen gefordert wird, ist nach Ansicht des EuGH durch einen "zwingenden Grund des Allgemeininteresses" gerechtfertigt, nämlich den Kampf gegen den Wohnungsmangel. Die Genehmigungspflicht sei auch verhältnismäßig, da sie auf bestimmte Vermieter/innen und räumlich begrenzt sei, so der EuGH in seiner Entscheidung. Wohnungen, die dem Vermieter als eigener Hauptwohnsitz dienen, sind ausgenommen.