Einigung mit Verkaufsplattform Shopify - ein Erfolg des europäischen Verbraucherschutzbehördennetzwerks

veröffentlicht am 08.11.2022

Die Verkaufsplattform Shopify und die auf ihr agierenden Online Shop Betreiber sollen in Zukunft stärker kontrolliert werden.

 Bereits vor der Covid-Pandemie langten Beschwerden bei den europäischen Verbraucherzentren über die illegalen Praktiken von Online Shop Betreiber auf der multinationalen Verkaufsplattform Shopify ein. Verbraucher:innen erhielten gefälschte Angebote, falsche Angaben in Bezug auf die Verfügbarkeit der Waren, gefälschte Produkte oder fehlende Kontaktdaten der Händler. Die Anzahl der Beschwerden nahm während der Covid-Pandemie eklatant zu, da Verbraucher:innen in dieser Zeit verstärkt auf Online-Zustellungen angewiesen waren.

Laut der Europäischen Kommission kaufen 75% der Internetnutzer:innen in der EU online ein. Das Verbraucherbehördennetzwerk, das sogenannte CPC-Netz, nahm im Juli 2021 gemeinsam mit der Kommission Gespräche mit der Internetplattform auf und verpflichtete Shopify zu verbraucherfreundlichen Praktiken.

Die wichtigsten Verpflichtungen

Shopify wird

  • einen direkten Kommunikationskanal für nationale Verbraucherschutzbehörden einrichten,
  • auf Anfrage der nationalen Verbraucherbehörden, Unternehmensinformationen zu jedem/jeder EU-Händler:in bereitstellen, sowie
  • Webshops umgehend zu sperren bzw. entfernen, die von nationalen Verbraucherschutzbehörden wegen Verstößen gegen das EU-Verbraucherrecht gemeldet wurden,
  • den Händlern klare Leitlinien zum geltenden EU-Verbraucherrecht an die Hand geben, und
  • Händler verpflichten, Konsument:innen Informationen zu Lieferfristen und über die Modalitäten bei Rückerstattungen bereitzustellen.

Hinkünftig verpflichten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Shopify die Internet Shop Betreiber auf der multinationalen Verkaufsplattform Shopify, ihre Kontaktinformationen anzugeben und überdies EU-Verbraucherrecht einzuhalten . Die von Shopify konzipierten „Baukastensysteme“, über die ein Unternehmen einen Webshop auf Shopify einrichten kann, wurden dementsprechend erweitert und verpflichten Unternehmen bereits bei Errichtung des Webshops, seine Identität, Kontaktdaten und andere Unternehmensinformationen anzugeben.

Zusammenarbeit mit kanadischer Wettbewerbsbehörde

Der Dialog des EU-weiten CPC-Netzwerkes mit dem multinationalen, kanadischen Unternehmen Shopify hat auch einen weiteren positiven Nebeneffekt für europäische Verbraucher:innen erzielt: Die Verbraucherbehörden und die Europäische Kommission haben auch mit der kanadischen Wettbewerbsbehörde eine verstärkte Zusammenarbeit bei Verstößen von Shopify-Händlern, die nicht in der EU bzw. im EWR-Raum ihren Sitz haben, vereinbart.

Factsheet der Europäischen Kommission 

Presseaussendung der Europäischen Kommission

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