Bilanz der Arbeiterkammer über drei Jahre Klagstätigkeit im Mietrecht

veröffentlicht am 27.02.2023

Kein überprüfter Mietvertrag ohne rechtswidrige Klausel

Vertrag mit  Lupe und Stiften, Zeichnung  , © Mohammed Assan, pixybay
Die Arbeiterkammer Wien zieht auf ihrer Pressekonferenz am 23.2.2023 Bilanz über ihre Aktivitäten rund um Mietverträge. Diese werden im Anlassfall auf rechtswidrige Vertragsklauseln überprüft, damit Mieter:innen auch in der Praxis zu ihrem Recht kommen.  In den vergangenen drei Jahren hat die AK in 43 Fällen Abmahnungen versendet und Klagen eingebracht. Wenn die Abmahnung nicht dazu führt, dass Vermieter:innen Klauseln, die aus Sicht der AK unzulässig sind, nicht mehr verwenden, wird geklagt. Derzeit sind noch 23 Klagen der AK anhängig.

In sämtlichen geprüften Mietverträgen fanden sich – teilweise bis zu 70 - gesetzwidrige Klauseln.

Beispiele für gesetzwidrige Klauseln

Eine Vielzahl der unzulässigen Klauseln betrafen die Rückstellung der Wohnung bzw. die Verpflichtung der Mieter:innen, die Wohnung beim Auszug auszumalen. Zu beanstanden waren aber auch unklare Definitionen von „Betriebskosten“, die den Mieter:innen verrechnet wurden, der Ausschluss des Rechts auf Mietzinsminderung und mitunter mehrjährige Kündigungsverzichte.

Froderung nach einem konsumentenfreundlicheren Mietrecht

Die AK fordert gesetzliche Verbesserungen zum Schutz der Mieter:innen. Einheitliche und klare Regelungen, Mietzinsobergrenzen und ein Zurückdrängen befristeter Mietverträge sollen die Position der Mieter:innen ebenso stärken wie ein verpflichtender Mustermietvertrag, den das Justizministerium zur Verfügung stellen soll, so die Forderungen der AK.

Mehr Infos siehe https://wien.arbeiterkammer.at/mietklauseln

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