Bilanz der Arbeiterkammer über drei Jahre Klagstätigkeit im Mietrecht
veröffentlicht am 27.02.2023
Kein überprüfter Mietvertrag ohne rechtswidrige Klausel

In sämtlichen geprüften Mietverträgen fanden sich – teilweise bis zu 70 - gesetzwidrige Klauseln.
Beispiele für gesetzwidrige Klauseln
Eine Vielzahl der unzulässigen Klauseln betrafen die Rückstellung der Wohnung bzw. die Verpflichtung der Mieter:innen, die Wohnung beim Auszug auszumalen. Zu beanstanden waren aber auch unklare Definitionen von „Betriebskosten“, die den Mieter:innen verrechnet wurden, der Ausschluss des Rechts auf Mietzinsminderung und mitunter mehrjährige Kündigungsverzichte.
Froderung nach einem konsumentenfreundlicheren Mietrecht
Die AK fordert gesetzliche Verbesserungen zum Schutz der Mieter:innen. Einheitliche und klare Regelungen, Mietzinsobergrenzen und ein Zurückdrängen befristeter Mietverträge sollen die Position der Mieter:innen ebenso stärken wie ein verpflichtender Mustermietvertrag, den das Justizministerium zur Verfügung stellen soll, so die Forderungen der AK.
Mehr Infos siehe https://wien.arbeiterkammer.at/mietklauseln