Auszahlung von Frequency-Veranstaltungsgutscheinen ab 1.1.2023 möglich

veröffentlicht am 21.02.2023

Das Oberlandesgericht Wien erteilt der unzulässigen Verschiebung des Zeitpunktes für die Auszahlung des Gutscheins durch den Veranstalter eine vorläufige Absage. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig.

Das Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz (KuKuSpoSiG) hatte es Veranstaltern ermöglicht, unter gewissen Bedingungen anstelle der Rückzahlung des Kartenpreises von Veranstaltungen, die aufgrund der COVID-19 Pandemie abgesagt oder auf einen späteren Termin verschoben wurden, Gutscheine auszugeben. Zugleich hat das Gesetz vorgesehen, dass Gutscheine, die für Absagen von Veranstaltungen im Jahr 2020 und im ersten Halbjahr 2021 ausgestellt und nicht eingelöst wurden, ab 1. Jänner 2023 auf Aufforderung ausbezahlt werden müssen.

Wir haben darüber berichtet: Barablöse von Corona-Veranstaltungsgutscheinen ab dem 1.1.2023 möglich (konsumentenfragen.at)

Falsche Information zum Auszahlungszeitpunkt

Musicnet veranstaltet seit vielen Jahren das Frequency Festival. Im Jahr 2020 fiel das Festival coronabedingt aus. Der Veranstalter bot den Kund:innen an, ihre Tickets gegen Karten für das Frequency Festival 2021 zu tauschen, was rund 90% der Konzertbesucher:innen in Anspruch genommen hatten. Nachdem das Festival 2021 aber wieder abgesagt werden musste, bot musicnet einen erneuten Tausch für das Frequency Festival 2022 an. Wer dieses Angebot nicht in Anspruch nehmen wollte, fand die Information auf der Website, dass die Rückzahlung des Kaufpreises erst ab dem 1. Jänner 2024 möglich ist.

VKI klagt Frequency-Festival-Veranstalter

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) nahm diese gesetzwidrige Information auf der Homepage des Veranstalters zum Anlass und klagte im Auftrag des Sozialministeriums. Das Oberlandesgericht Wien bestätigte die Rechtsauffassung des VKI, wonach als Stichtag für die Rückerstattung eines Tickets für das Frequency 2020 der 1. Jänner 2023 gilt.

Laut OLG Wien ist das Frequency 2021 vereinbarungsgemäß als Ersatz für das entfallene Festival 2020 zu sehen, weshalb auch Gutscheine für Tickets für 2021 nun auszuzahlen sind, sofern sie im Tausch für Tickets vom Frequency 2020 ausgegeben wurden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ob dieses für Verbraucher:innen erfreuliche Urteil auch von der nächsten Instanz bestätigt wird, bleibt abzuwarten. Wir halten Sie am Laufenden.

Hinweis:

Gutscheine für Veranstaltungen, die nach dem 1.7.2021 abgesagt wurden, sind tatsächlich erst ab dem 1.1.2024 bar ablösbar.

 

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