Vom Feuerwerk in die Unfallambulanz!

veröffentlicht am 22.12.2021

Neujahr muss nicht so beginnen!

Feuerwerk am Nachthimmel, © Hans auf Pxabay
Jedes Jahr zu Silvester warnen viele Behörden und Organisationen vor leichtsinnigem Umgang mit Feuerwerken.  Daher sollten die üblichen Sicherheitshinweise eigentlich schon allen vertraut sein – und trotzdem passieren jedes Jahr wieder Unfälle mit pyrotechnischen Artikeln. Und die typischen Unfallfolgen sind dramatisch: Verbrennungen, akustische Traumata, Augenverletzungen, tiefe Wunden bis hin zu abgetrennten Fingern und verstümmelten Händen – und immer wieder auch Todesfälle. Daneben natürlich Brände und Sachschäden und eine Unzahl von Feuerwehr- und Rettungseinsätzen.

Auffallend: mit Feuerwerk hantiert hauptsächlich das männliche Geschlecht, und hier meist jüngeren Alters. Und daher sind auch die unmittelbaren Verletzungen bei Jugendlichen und jungen Männern häufig; Frauen sind hingegen  meist Zuschauerinnen und eher Opfer von fehlgeleiteten Raketen oder achtlos geworfenen Knallkörpern.

Worauf man unbedingt achten sollte:

  • Altersbeschränkung einhalten! Kinder sollten Feuerwerkskörper grundsätzlich nicht abbrennen!
  • Keine Verwendung in Menschenansammlungen!
  • Rücksichtnahme auf kleine Kinder und ältere Menschen, aber auch Tiere!
  • Beugen Sie sich nie über Raketen - Sicherheitsabstand einhalten! Selbst „Babyraketen“ können schwere Augenverletzungen verursachen.
  • Feuerwerkskörper nie in geschlossenen Behältern zünden!
  • Versuchen Sie keinesfalls „Blindgänger" erneut zu zünden!
  • Feuerwerkskörper nicht selbst basteln! Mehrere Feuerwerkskörper nicht bündeln!
  • Feuerwerk nur aus seriösen Quellen beziehen!
  • Kein in Österreich illegales Feuerwerk im Ausland kaufen!
  • Für Raketen geeignete Startvorrichtungen verwenden!
  • Im alkoholisierten Zustand Hände weg von Feuerwerk!

Rechtliche Einschränkungen:

Und noch etwas Rechtliches: im Ortsgebiet gilt grundsätzlich ein Verbot der Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2, in die das typische Silvester-Feuerwerk fällt – außer die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister gibt bestimmte Ortsteile dafür frei, was aber praktisch nie der Fall ist. Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze innerhalb und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten ist grundsätzlich verboten.

Für Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 ist – auch schon für den Besitz - eine behördliche Bewilligung erforderlich.

In diesem Sinn „Ein Sicheres Neues Jahr 2022“!

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