CO2 frei zur Biennale fliegen? Leider nicht.

veröffentlicht am 25.09.2023

Im aktuellen Verfahren vor dem LG Korneuburg, welches der VKI im Auftrag des Sozialministeriums führte, wurde das Werbeversprechen „CO2 frei zur Biennale fliegen“ der Austrian Airlines AG unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Ein Fall von Greenwashing - das Versprechen ist derzeit nicht einlösbar.

„CO2 frei zur Biennale fliegen? Für uns keine Kunst!“ so war es auf diversen Werbeträgern der AUA vergangenes Jahr zu lesen. Ein verlockendes Versprechen für all jene, die lieber mit gutem Gewissen ins Flugzeug steigen würden. Möglich werden soll dies durch den nachhaltigen Flugkraftstoff SAF, der zu einer 80-prozentigen Verringerung der CO2 Emissionen im Vergleich zu herkömmlichem Kerosin führen kann.

Das erkennende Gericht hob die Bestrebungen der AUA, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, als grundsätzlich begrüßenswert hervor. Allerdings blieb in der Werbung unerwähnt, dass es derzeit technisch gar nicht möglich ist, ausschließlich mit nachhaltigem Flugkraftstoff zu fliegen. Vielmehr kann dieser dem Kerosin lediglich beigemischt werden, wobei ein maximaler Anteil von nur 5% SAF möglich ist. Die AUA setzt aktuell ein Gemisch mit nur 0,4% SAF-Anteil ein. Über diese Einschränkungen wurde seitens der Beklagten nicht ausreichend aufgeklärt.

Auch über den Umstand, dass die CO2 freie Flugalternative mit einer Aufzahlung von 50% zum gewöhnlichen Ticketpreis verbunden ist, wurde in der Werbung nicht informiert. Das LG Korneuburg sieht darin eine Irreführung von Verbraucher:innen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. 

Das Urteil ist rechtskräftig. Nachzulesen auf verbraucherrecht.at!


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