www.weltsparen.at

veröffentlicht am 18.03.2019

Vergleich wegen irreführender Werbung

Gerade in Zeiten niedriger Zinsen und schlechter Ertragserwartungen spielt die Werbung eine wichtige Rolle. Vor allem im Bereich der Finanzdienstleistungen möchte man so manchen Versprechen auf höhere Zinsen und gewinnbringenden Veranlagungen gerne Glauben schenken. Doch wenn der Markt nicht mehr hergibt, weil die Zinsen durch Entscheidung der Europäischen Zentralbank bewusst niedrig gehalten werden, gilt es Versprechungen in der Werbung besonders kritisch zu hinterfragen. In diesem Sinne klagte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums die Betreiber der Plattform www.weltsparen.at.

Verlockende Werbung

Diese Plattform warb im Internet auf Fremdseiten mit „2,2% Festgeld + 100 € Bonus - Österreichs Nr. 1 für Festgelder" bzw. „2,2% p.a. Festgeld-Zinsen - Österreichs Nr. 1 für Festgeld - Mehrere Laufzeiten & Banken zur Auswahl - jetzt schon ab 500 € clever sparen". In der Werbung fand sich keine weitere Einschränkung. Nur auf der verlinkten Homepage wurden weitere Informationen bereitgestellt.

Ging man dann direkt auf die Plattform, so fand man nur ein einziges Angebot (einer italienischen Bank), das 2,2% Zinsen anbot, allerdings nur bei einer Veranlagungsdauer von 10 Jahren und einer Mindesteinlage von EUR 5.000,--. Zwar wurde auch tatsächlich eine Prämie von EUR 100,-- angeboten, jedoch erst ab einer Anlagesumme von EUR 75.000,-. Unter EUR 5.000 wurde überhaupt keine Prämie angeboten.

In anderen Anzeigen warb die Plattform mit „Bis zu 2,2 % p.a. auf Tages- und Festgeld". Der Zinssatz wurde aber nur auf Festgeld angeboten. Verbraucher/innen gingen aber davon aus, dass sowohl Festgeld als auch Tagesgeld zu 2,2% verzinst wurden.

Ebenso wurde der Slogan „Österreichs Nr. 1 für Festgelder" inkriminiert. Dieser könne so verstanden werden, dass Verbraucher/innen das beste Angebot des österreichischen Marktes bei einer inländischen Bank erhält. Man rechne nicht damit, dass es sich um ein Produkt einer italienischen Bank handle.

Gerichtlicher Vergleich

Das Unternehmen lenkte nach Klagseinbringung sofort ein und einigte sich mit dem VKI auf einen gerichtlichen Vergleich, mit dem sich die Betreiber der Plattform zur Unterlassung der oben angeführten irreführenden Werbeaussagen verpflichteten.

Konsumentenfragen Newsletter

Aktuelle Neuigkeiten aus allen Bereichen der Konsumentenfragen