Vertrag ja oder nein – Ihr Scorewert kann entscheiden

veröffentlicht am 22.01.2019

Wie Unternehmen durch automatisierte Verfahren Entscheidungen treffen

„Scoring" (aus dem Englischen „score" = Wert) ist ein mathematisches Verfahren, mit dem aus unterschiedlichen Daten einer Person ein Wert, ein „Score", ermittelt wird, der Aufschluss darüber geben soll, wie gut sich diese Person als potentieller Kunde, potentielle Kundin eignet: ob sie Kredite zurückzahlt, ob sie häufig Reklamationen durchführt, wie viel Geld sie ausgibt etc. Aus dem bisherigen Verhalten von Verbraucherinnen und Verbrauchern werden „Risikoprofile" gebildet. Diese Risikoprofile werden dann mit den Eigenschaften von Verbrauchern/Verbraucherinnen abgeglichen, um Aussagen über deren zukünftig zu erwartendes Verhalten zu treffen. Es handelt sich zunächst um ein automatisiertes Verfahren, bei dem in kürzester Zeit entschieden wird, ob ein/eine Verbraucher/Verbraucherin einen Kredit oder einen Vertrag bekommt. Unternehmen führen allerdings ins Treffen, dass auch manuell nachbearbeitet wird.

Bonitätsabfragen im Finanzdienstleistungsbereich

In Österreich greifen ua Wirtschaftsauskunftsdienste, Banken und Versicherungen auf Scores zurück, um Aussagen zur Bonität einer Person machen zu können. So wird beispielsweise beim Kredit-Scoring durch Wirtschaftsauskunftsdienste und Banken auf Grund von Zahlungsdaten (Einkommen, bestehende laufende Verbindlichkeiten, offene Kreditraten, etc.) als auch soziographische Daten (Ausbildung, Art der Beschäftigung, Arbeitgeber, Wohngegend, Familienstand, etc.) ein Punktestand ermittelt, der Aufschluss geben soll, mit welcher Wahrscheinlichkeit der Kunde den Kredit zurückzahlen wird. Erst ab einem gewissen Wert wird eine Person als kreditwürdig angesehen und ein Kredit gewährt. Liegt der Scoring-Wert unter dieser Schwelle wird der Vertrag nicht oder unter für den Betroffenen schlechteren Konditionen geschlossen.

Was ist falsch mit Scoring?

Scoring-Verfahren, vor allem im Verhältnis Verbraucher/Verbraucherin und Unternehmen, sind in zweierlei Hinsicht problematisch:

  • Die Verfahren werden häufig ohne das Wissen der Verbraucher und Verbraucherinnen eingesetzt.
  • Das Ergebnis des Verfahrens, also die Ermittlung dieses Scorewerts, ist im Detail nicht nachvollziehbar.

Was sagt die Datenschutz-Grundverordnung?

Die mit Mai 2018 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht keine ausdrückliche Regelung zum Scoring vor. Die DSGVO definiert allerdings das Profiling als automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten: Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um eine Person zu beschreiben, zu bewerten oder Prognosen über sie zu erstellen, spricht man von Profiling. Damit fällt auch Scoring unter die Definition von Profiling. So gilt auch für das Scoring die im Art 22 DSGVO vorgegebenen Rahmen, dass der Betroffene nicht einer Entscheidung unterworfen werden darf, die aus einer automatischen Verarbeitung resultiert und ihn beeinträchtigt. Wohl aus diesem Grund argumentieren viele Unternehmen, dass sich das Ergebnis auch aus manueller Nachbearbeitung ergibt. Dies ist allerdings nicht verifizierbar.

Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung

Sie haben als Betroffener das Recht auf Auskunft (Art 15 DSGVO), d.h. Sie können von den „Verantwortlichen", die personenbezogenen Daten erheben, speichern und an Dritte weiterleiten, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob und welche Daten über sie verarbeitet werden. Das Unternehmen, das seiner Entscheidung einen Scorewert zugrunde legt, muss gemäß Art 15 DSGVO über diesen Wert Auskunft geben, sowohl über die zur Berechnung herangezogenen Daten wie auch „aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person".
Erhalten Sie nicht die gesetzlich vorgegebenen Informationen, dann haben Sie die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, in Österreich der Datenschutzbehörde, einzubringen.

Der deutsche Sachverständigenrat für Verbraucherfragen, der das deutsche Justiz- und Verbraucherschutzministerium berät, hat zum Thema Scoring eine Studie erstellt und auch Empfehlungen für ein verbraucherfreundliches Scoring abgegeben. Lesen Sie nächste Woche dazu Näheres!

Konsumentenfragen Newsletter

Aktuelle Neuigkeiten aus allen Bereichen der Konsumentenfragen