Vereinheitlichte Einlagensicherung seit 1.1.2019

veröffentlicht am 05.01.2019

Nur wenige inhaltliche Änderungen

Zur Sicherung von Guthaben einzelner Bankkundinnen und -kunden auf Konten und Sparbüchern - auch dann wenn eine Bank in Konkurs geht oder zahlungsunfähig wird - gibt es Einlagensicherungssysteme.

Jedes Kreditinstitut, das in Österreich Einlagen, also Einzahlungen auf allen verzinsten oder unverzinsten Konten oder Sparbüchern, wie z.B. Gehalts- und Pensionskonten, sonstige Girokonten, Festgelder, Kapitalsparbücher oder täglich fällige Sparbücher entgegen nimmt, muss diese sicherstellen und einer so genannten „Sicherungseinrichtung" angehören. Andernfalls erlischt seine Konzession zur Entgegennahme von Einlagen und Erbringung sicherungspflichtiger Wertpapierdienstleistungen.

Vereinheitlichung mit 1.1.2019

Bis jetzt gab es in Österreich fünf Sicherungseinrichtungen; für jeden Bankensektor einen. Seit 1.1.2019 ist die Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. die neue gemeinsame Sicherungseinrichtung der Raiffeisen-, Aktien-, Volks- und Hypobanken. Ausgenommen davon sind jene Banken, welche dem institutsbezogenen Sicherungssystem von Erste Bank und Sparkassen angehören und deshalb durch die S-Haftungs GmbH gesichert sind.

Sonst nur wenige Änderungen

  • Das Guthaben (samt Zinsen!!) ist bis zu einem Auszahlungshöchstbetrag von EUR 100.000,- pro Kreditinstitut und pro Person gesichert. 
  • In bestimmten Fällen (Einlage stammt z.B. aus dem Verkauf einer privaten Wohnimmobilie) erhöht sich der gesicherte Betrag auf bis zu EUR 500.000,- pro Kunde und pro Kreditinstitut. In beiden Fällen gibt es keinen Selbstbehalt.
  • Für gedeckte Einlagen bis EUR 100.000,-- ist kein Antrag, sondern nur die Bekanntgabe des Kontos erforderlich. Für gedeckte Einlagen über EUR 100.000,-- ist binnen eines Jahres ab Eintritt des Sicherungsfalles ein Antrag zu stellen.
  • Im Sicherungsfall zahlt die Sicherungseinrichtung die gedeckten Einlagen grundsätzlich innerhalb der gesetzlichen Frist von 7 Arbeitstagen durch Überweisung auf ein vom Einleger angegebenes Bankkonto aus.
  • Guthaben auf Fremdwährungskonten sind nun auch erstattungsfähig. Die Aus­zahlung erfolgt in Euro.

Kontaktdaten

Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H.

1010 Wien, Wipplingerstraße 34/DG4
+43(1) 533 98 03
office@einlagensicherung.at

Sparkassen-Haftungs GmbH

1100 Wien, Am Belvedere 1
+43(0)5 0100 - 28455
office@s-haftung.at

Im Anhang finden Sie eine Liste jener Institute, deren Einlagen bei der AUSTRIA GmbH besichert sind.


Mitglieder der Einlagensicherung bei der AUSTRIA GmbH

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