Scoring Teil 2 - Verbrauchergerechtes Scoring

veröffentlicht am 27.01.2019

Wie kann man die Qualität der Scoring-Verfahren sichern?

Wir haben letzte Woche über die Praxis von Unternehmen berichtet, auf Basis eines „Scores" zu entscheiden, ob bzw. unter welchen Bedingungen sie mit Ihnen als Verbraucher/in Verträge abschließen.

Der österreichische Gesetzgeber hat bis jetzt keinen Bedarf gesehen, zusätzlich zu den allgemeinen Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung eine klare Regelung bezüglich Scoring in das Datenschutzgesetz aufzunehmen.

In Deutschland ist man einen Schritt weiter: das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hat klarere Vorgaben, wann und wie ein Scoring-Verfahren genutzt werden darf. Dass es trotz dieser Regelung in Verbrauchergeschäften mehr Information und Transparenz zu Scoring braucht, zeigt eine deutsche Studie des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen (SVRV), der das deutsche Justiz- und Verbraucherschutzministerium berät, zum Thema Scoring erstellt und im Dezember 2018 präsentiert wurde.

In das Gutachten flossen nicht nur Bevölkerungsumfragen, sondern auch die Ergebnisse einer Studie zu „technischen und rechtlichen Betrachtungen algorithmischer Entscheidungsverfahren" ein, die die Gesellschaft für Informatik e.V. im Auftrag des Sachverständigenrates erstellt hat. Die Langversion kann hier abgerufen werden.

Empfehlungen des deutschen Sachverständigenrates für ein verbrauchergerechtes Scoring

  • Scoring für Verbraucher/innen verständlich machen
    Soweit Scoring eine für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mehr nachvollziehbare Komplexität erreicht, wäre sicherzustellen, dass Scoring nicht nur für Aufsichtsbehörden, sondern auch zumindest für Verbraucherorganisationen und Nicht-Regierungsorganisationen nachvollziehbar ist. Verbraucherinnen und Verbraucher haben bereits nach der DSGVO einen Anspruch darauf, in Textform auf verständliche Weise adressatengerecht darüber informiert zu werden, dass sie gescort werden. Unternehmen, Aufsichtsbehörden und Verbraucherorganisationen sollten gemeinsam konkrete Standards für Score-Anbieter entwickeln, damit Relevanz und Verständlichkeit gewährleistet werden können.
  • Scoring-Wissen und Kompetenzen fördern
    Hier gilt es Wissen zu Grundaspekten vermitteln, die alle Bereich des Scorings und seine Verwendung in bestimmten Geschäftsfeldern betreffen, sowie Kompetenzen zu fördern, um informierte Entscheidungen hinsichtlich der Teilnahme an einem Scoring-Verfahren zu treffen. Hierunter fällt die Kompetenz, Scoring-Angebote sowie Alternativen zu finden, kritisch zu prüfen und zu bewerten.
  • Diskriminierung prüfen und offenlegen
    Auskunftsansprüche von Betroffenen sind zu stärken. Insbesondere sollten Verbraucherinnen und Verbraucher erfahren können, wie die Scores zwischen verschiedenen Gruppen mit unterschiedlichen Merkmalen verteilt sind, um so eine mögliche algorithmische Diskriminierung dem Grunde nach belegen zu können. Der SVRV spricht sich ferner für ein Verbandsklagerecht für Antidiskriminierungssachverhalte im Bereich des Scorings aus.
  • Datenqualität sichern
    In der Anwendung der Verfahren ist die Korrektheit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten sicherzustellen.
  • Aufsicht verbessern
    Hier schlägt der SVRV für Deutschland eine Digitalagentur als Kompetenzzentrum vor, das den einzelnen Aufsichtsbehörden hilft, ihre Aufgaben wahrzunehmen.

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