Unterlassungsvergleich zur "s Running-Unfall-Schutz"-Versicherung"

veröffentlicht am 13.07.2018

Irreführende Werbeaussage für Laufversicherung

"Ob entspannter Trainingslauf, ambitionierter Wettkampf oder großer Laufevent - schon ein kleiner Fehltritt kann einen Freizeit-Unfall mit hohen Folgekosten verursachen." So wurde die private Unfallversicherung der Sparkassen Versicherung AG beworben. Damit wurde Kundinnen und Kunden suggeriert, dass es sich dabei um einen allumfassenden Lauf-Versicherungsschutz handle. In Wahrheit waren vom Schutz allerdings lediglich in den Vertragsbestimmungen nicht näher definierte „Laufveranstaltungen" erfasst, private Trainingsläufe jedoch nicht.

Diese Irreführung veranlasste das Sozialministerium dazu, den VKI mit einer Klage zu beauftragen. Die Klage richtete sich an die Sparkassen Versicherung AG als Erstbeklagten und die Erste Bank als Zweitbeklagten. Die beklagten Parteien lenkten daraufhin sofort ein und schlossen mit dem VKI einen Vergleich ab, in dem sich die beklagten Parteien verpflichteten, folgendes zu unterlassen und sich auch bei bestehenden Verträgen nicht darauf zu berufen:

  • Das Erwecken des Eindrucks, dass bei diesem Versicherungspaket auch private Trainingsläufe abgedeckt seien.
  • Die Verwendung der Klausel: „Wir bieten Versicherungsschutz, wenn der versicherten Person als aktiver Teilnehmer einer Laufveranstaltung am Tag dieser Laufveranstaltung ein Unfall zustößt."

Darüber hinaus verpflichteten sich die Beklagten den Begriff der Laufveranstaltung zu konkretisieren. Eine Laufveranstaltung im Sinne der Versicherung ist bei Vorliegen folgender Punkte gegeben: „Registrierung der Teilnehmer, Zahlung von Nenngeld, Vergabe von Startnummer und vorgegebene Laufstrecke."

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