Fahradversicherung - sinnvoll oder nicht?

veröffentlicht am 06.10.2016

Was deckt die Haushalts-, was die Diebstahlsversicherung

Wer sich ein Fahrrad kauft, steht vor der Entscheidung, ob man es auch versichern lassen soll oder das Risiko des Diebstahls selber trägt.

Grundsätzlich decken ja die meisten Haushaltsversicherungen zumindest das Risiko des Diebstahls, wenn das Fahrrad mit einem entsprechend guten Schloss im Freien auf dem versicherten Grundstück, im Stiegenhaus oder in Gemeinschaftsräumen abgestellt war. Dabei ist darauf zu achten, ob man eine Neuwertversicherung abgeschlossen hat, denn nur in diesem Fall wird der Preis ersetzt, den man für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen neuen Fahrrads benötigt.

Aber auch Neuwertversicherungen haben ihre Tücken: Wenn der Zeitwert einer Sache unter 40% des Wiederbeschaffungspreises liegt, wird nur der Zeitwert ersetzt. Als Zeitwert gilt der Wiederbeschaffungspreis abzüglich Wertminderung durch Alter und Abnützung.

Achtung: einerseits ist der Teildiebstahl (Reifen, Sattel, etc...) meist nicht mitversichert und andererseits gibt es oft auch noch Betragsgrenzen für den Ersatz eines Fahrrads (Stichwort: einfacher Diebstahl!) oder eine Einschränkung im Hinblick auf die versicherten Tageszeiten! 

Diebstahlsversicherung

Leider reicht die Haushaltsversicherung in der Regel nicht aus, denn schließlich will man mit dem Fahrrad ja vor allem unterwegs sein (dieses daher notgedrungen auch anderswo als im heimischen Stiegenhaus abstellen) und in diesem Fall ist die Haushaltsversicherung nutzlos.

Bei teureren Fahrrädern ist eine Diebstahlsversicherung also durchaus zu empfehlen. Welche die am besten Geeignetste ist, lässt sich entweder mit Hilfe eines Vergleichsportals oder aber mit der Hilfe eines guten Maklers feststellen.

Zu achten ist insbesondere auf Folgendes:

  1. Entschädigt wird in der Regel nur der Zeitwert, der aber von den Versicherern unterschiedlich hoch angegeben wird.
  2. Es gibt Tarife mit oder ohne Selbstbehalt.
  3. Es gibt Tarife mit oder ohne Entschädigung bei Teildiebstahl.
  4. Es gibt Tarife, die in der Nachtzeit  (zB. 23 bis 6 Uhr) keine Deckung bieten.
  5. Manche fordern bestimmte Schlosstypen.
  6. Die örtliche Geltung (Österreich, Europa) ist durchaus unterschiedlich.
  7. Oft wird erst nach Vorlage der Rechnung des neu angeschafften Fahrrads die Entschädigung bezahlt.
  8. Argus-, ÖAMTC- oder VCÖ-Mitgliedschaft ermöglichen günstigere Versicherungen.

Angesichts der Tatsache, dass in Österreich jährlich ca. 30.000 Fahrräder gestohlen werden (das sind 8% der jährlichen Neuankäufe), von denen nur 5% wieder auftauchen, ist die Frage nach der besten Fahrradversicherung sicher sinnvoll! 

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