Ein langes Verfahren
veröffentlicht am 09.01.2017
... bringt nach 3 Rechtsgängen doch den erwünschten Erfolg
Die Krankenschwester aus den Philippinen lebte schon lange in Österreich und unterstützte von hier aus ihre Familie zu Hause. Dazu hatte sie öfter einmal bei den Banken Geld aufgenommen. Im Jahr 2006 ging sie aus diesem Grund zum Versicherungsmakler Mag. Steiner. Sie brauchte den Betrag von 4.000 €. Das Geld wollte sie innerhalb von 2 Jahren wieder zurück zahlen.27 Jahre statt 2 Jahre lang zahlen?
Was man ihr schließlich vermittelte, hatte mit ihren Wünschen wenig zu tun. Sie schloss zwar einen Kredit ab, der nach 2 Jahren zurückbezahlt werden sollte; dieser war aber endfällig, dh. nach 2 Jahren in voller Höhe zurück zu zahlen.
Gleichzeitig wurde ihr eine fondsgebundene Lebensversicherung der Finance Life mit einer Laufzeit von 27 (!) Jahren vermittelt. Dass die 200 €, die sie pro Monat bezahlte, nicht die Rückzahlungsraten des Kredits, sondern die Prämien für diese Versicherung waren, erfuhr die Krankenschwester erst später. Sie stellte 2009 die Zahlungen ein.
2 Beklagte
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums, dem der Vermittler schon seit langem unangenehm aufgefallen war. Vorgegangen wurde aber nicht nur gegen ihn, sondern auch gegen die Versicherung.
Nach 7 Jahren Prozessdauer und 3 Rechtsgängen wurde nunmehr in 2. Instanz rechtskräftig entschieden:
Die rechtliche Beurteilung des Sachverhalts führt zweifelsfrei zu einer fehlerhaften Beratung. Die vermittelten Produkte entsprachen nicht den Wünschen der Kreditnehmerin.
Neben dem Vermittler selbst haftet aber auch die Versicherung.
Versicherung haftet für Pseudomakler
Nach ständiger Rechtsprechung ist der Versicherungsmakler zwar regelmäßig ein Doppelmakler, wird aber trotzdem als Hilfsperson des Versicherungsnehmers dessen Sphäre zugerechnet und hat primär als „Bundesgenosse" des Versicherten dessen Interessen zu wahren.
Davon zu unterscheiden ist der Versicherungsagent, der vom Versicherer ständig betraut ist, Versicherungsverträge zu vermitteln oder zu schließen, damit zum Versicherer ein Naheverhältnis hat und dessen Sphäre zugerechnet wird.
Wenn ein Makler aber vorwiegend Verträge einer bestimmten Versicherung vermittelt, wird ebenfalls angenommen, dass er zum Versicherer ein wirtschaftliches Naheverhältnis hat. Deswegen wird er als Pseudomakler bezeichnet und die Versicherung muss für ihn wie für einen Agenten haften.
Im konkreten Fall wurde festgestellt, dass Mag. Steiner von der Uniqa-Gruppe, zu der auch die Finance Life gehört, im Jahr 2006 Provisionen im Ausmaß von 42 % seines Gesamtumsatzes erhielt. Damit bestehe jedenfalls ein wirtschaftliches Naheverhältnis, das es mehr als zweifelhaft erscheinen lässt, ob der Makler in der Lage war, die Interessen der kreditsuchenden KundInnen zu wahren.