VKI: Vergleich zu MPC Sammelaktion

veröffentlicht am 13.06.2017

Erfolgreicher Abschluss der Sammelaktion zu geschlossenen Fonds der MPC Gruppe

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) unterstützt - im Auftrag des Sozialministeriums - seit Frühjahr 2013 mehr als 3000 AnlegerInnen, die sich durch die Vermittlung und den Erwerb von geschlossenen Fonds (Immobilien-, Schiffs- und Lebensversicherungsfonds) der Münchmeyer Peterson Capital AG (MPC
Capital) geschädigt sehen.

Bis zuletzt waren dazu zahlreiche Verfahren anhängig, u.a. drei Sammelklagen beim
Handelsgericht Wien und Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) in Deutschland. Der VKI hat auch viele Betroffene als Privatbeteiligte einem vom VKI angestrengten Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft in Österreich angeschlossen.

Langwierige und teure Verfahren konnten vermieden werden

Über den Vertrauensanwalt des VKI, Rechtsanwalt Dr. Sebastian Schumacher, hatten viele Anlegerinnen außerdem im Jahr 2015 außergerichtlich eine Sicherstellung ihrer Ansprüche gegenüber der MPC verlangt.

Der VKI konnte nunmehr ungeachtet der unterschiedlichen Rechtsstandpunkte mit der MPC Capital, der TVP (TVP Treuhand und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH & Co KG) und der CPM (CPM Anlagen Vertriebs GmbH i.L.) eine Vergleichslösung erzielen.

Von MPC wird an die vom VKI und den involvierten Anwälten Schumacher und Tittel
vertretenen österreichischen AnlegerInnen insgesamt eine angemessene Vergleichszahlung  ausbezahlt. Über die Höhe des Betrages wurde Stillschweigen vereinbart.

Diese Vergleichslösung vermeidet mühsame und lang andauernde Gerichtsprozesse.
Nachdem die AnlegerInnen in der Vergangenheit teilweise bereits Entschädigungen
von Vermittlerbanken erhalten haben, konnte damit auch eine Beteiligung der MPC
an den Verlusten erreicht werden.

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