Rechtskräftiges Urteil zu Beratung bei MPC-Fonds

veröffentlicht am 09.11.2015

Raiffeisenbank Region Waldviertel vermittelte 2005 hochspekulative Veranlagungen als sicher

Weil er gerade Geld zum Veranlagen hatte, wandte sich ein Student, der jährlich über nicht
mehr als ein Nebeneinkommen von 1.800 € pro Jahr verfügte, an seine Bank. Im Foyer wurde er auf die Hochglanzprospekte der MPC Gruppe aufmerksam.

In der Folge kam es zu einem Beratungsgespräch mit einem Mitarbeiter der Bank, der das
Investment als sicher und lukurativ darstellte. Auf das damit verbundene Risiko wurde selbst nach Nachfrage nicht ausreichend eingegangen. 

Anfänglich regelmäßige Auszahlungen, dann das Erwachen

In den nächsten Jahren kamen regelmäßig halbjährliche Auszahlungen in der Höhe von €
350. Als die Auszahlungen ausblieben, wurde dies mit der Wirtschaftskrise begründet. Im Jahr 2014 schließlich wurde in einem formlosen Mail mitgeteilt, dass die Veranlagung mittlerweile praktisch wertlos sei.

Auszahlungen trotz fehlender Gewinne

Erst als sich der Anleger an einen Anwalt wandte, wurde er über die eigentliche Konstruktion
der Veranlagung aufgeklärt: Als Beteiligter an einer Kommanditgesellschaft könnte er verpflichtet werden, die bisherigen Auszahlungen an die Bank zurückzuzahlen. Es handelte sich bei den Auszahlungen nämlich gar nicht um Gewinne; tatsächlich hatte das Unternehmen bilanzielle Verluste geschrieben.

Haftung der Bank im Fall von Rückforderungen

Der vonRechtsanwalt Sebastian Schumacher vertretene Anleger erreichte nunmehr beim
Landesgericht Krems ein Urteil gegen die vermittelnde Bank: Sie haftet, wenn der Anleger aufgefordert wird, die bereits erhaltenen Auszahlungen zurückzugeben.

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