Raiffeisen-Hollandfond 51 ist insolvent

veröffentlicht am 10.04.2015

VKI bereitet Klagen gegen MPC vor

Österreichische Raiffeisen-KundInnen, die in einen geschlossenen Fonds des Hamburger Emissionshauses MPC investiert haben, müssen Rückforderungen befürchten. Der Hollandfonds 51 ist insolvent, berichtet der Verein für Konsumenteninformation (VKI). Das bereits einbezahlte Kapital ist damit voraussichtlich verloren. Darüber hinaus könnte nun der Insolvenzverwalter des Hollandfonds 51 die AnlegerInnen auffordern, die erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen. Diese errreichten teilweise eine Höhe von bis zu 38%  des eingebrachten Kapitals.

Der konkrete Fonds wurde exklusiv für österreichische Raiffeisen-KundInnen aufgelegt. Damit ist - nach dem Schiffsfonds Merkur Sky - nun der zweite nur für Österreich aufgelegte MPC-Fonds in Konkurs gegangen.

Prospekte mangelhaft

Im Auftrag des Sozialministeriums ist der VKI bereits seit Frühjahr 2013 in Sachen MPC tätig.

Den AnlegerInnen wurden die Fonds unter Vorspiegelung falscher Tatasachen schmackhaft gemacht. Unter anderem nahmen sie an, dass es sich bei den Ausschüttungen um Gewinnanteile handle, während es in Wahrheit Rückzahlungen des selbst eingebrachten Kapitals waren. Diese Ausschüttungen wurden im letzten Jahr wegen der schlechten wirtschaftlichen Lage der Fonds zurückgefordert.

Auch über das Totalausfallrisiko wurde nicht ausreichend aufgeklärt.

Während in Deutschland der Boom mit den geschlossenen Fonds langsam abflaute, bearbeitete man ab 2004 den österreichischen Markt und legte hier oft noch weniger aussagekräftige Prospekte vor. 

MPC will sich aus der Verantwortung stehlen

Die Recherchen des VKI ergaben überdies, dass die Muttergesellschaft MPC Capital AG am 19. Dezember 2014 einen langjährigen "Gewinnabführungsvertrag" mit der TVP, das ist die Treuhandgesellschaft, die auch für die Prospekte verantwortlich ist, aufgekündigt hat.

"Das bedeutet, dass zwar über die Jahre die Gewinne der Treuhänderin an die MPC weitergeleitet wurden, die MPC nun aber nicht für die Ansprüche der AnlegerInnen gegen die Treuhänderin einstehen will", so der VKI. Vermutet wird, dass das kürzlich von VKI-Anwalt Sebastian Schumacher gegen Raiffeisen erwirkte Urteil (nicht rechtskräftig) mit ein Grund für die angebliche "Umstrukturierung", wie die MPC es ausdrückte, sein könne. 

Handeln notwendig!

Die ca 800 betroffenen Raiffeisen KundInnen müssen daher unbedingt bis Mitte Juni handeln, wenn sie sich ihre Ansprüche sichern wollen. Wer nämlich bis spätestens 19. Juni 2015 beantragt, von der MPC besichert zu werden, bewahrt die Chance, auch gegen die MPC, die vermutlich über mehr Mittel verfügt, vorgehen zu können.

Diesbezüglich wird der VKI die Betroffenen gemeinsam mit Anwalt Schumacher unterstützen: Näheres zu dieser Aktion erfahren Sie in der nächsten Woche.

Konsumentenfragen Newsletter

Aktuelle Neuigkeiten aus allen Bereichen der Konsumentenfragen