Kreditzinsen sind richtig zu stellen

veröffentlicht am 26.03.2018

Nach OGH-Entscheidung darf BKS keine Liquiditätspufferkosten verrechnen

Sollten Sie einen Kreditvertrag bei der BKS Bank AG haben, dann kann folgende Information von Interesse für Sie sein:

Über die OGH-Entscheidung haben wir berichtet: der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied im Jänner 2018, dass u.a. die Klausel zu sogenannten "Liquiditätspufferkosten", die letztlich nichts anderes regelt als die Berechnung von Kreditzinsen, unzulässig ist. In dieser Klausel werden KonsumentInnen zur Berechnung ihrer Kreditzinsen auf die Website der www.oenb.at verwiesen. Allerdings sind dort die relevanten Informationen nicht leicht auffindbar. Damit erachtete der OGH die Klausel als zu kompliziert für KonsumentInnen und erklärte sie für intransparent.

Zwei Konsequenzen gibt es aus diesem Urteil:

  • die Bank hat den Kreditkontostand richtig zu stellen und
  • diese Liquiditätspufferkosten dürfen in der Zukunft nicht mehr verrechnet werden.

Die BKS Bank AG hat im konkreten Fall vom Gericht eine Umsetzungsfrist von 4 Monaten erhalten, dh sie hat 4 Monate - also bis Mitte Juni 2018 - Zeit, die bestehenden Kreditkonten richtig zu stellen.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an das Beratungszentrum des Vereins für Konsumenteninformation (VKI). Die Kontaktadresse des VKI finden Sie hier.

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