Miteinander statt gegeneinander - der Weg zur Schlichtung

Außergerichtliche Streitbeilegung ab dem 9. Jänner 2016 gesetzlich geregelt

Ab 9. 1. 2016 können sich VerbraucherInnen bei nahezu allen Streitigkeiten mit Unternehmen an eine unabhängige Schlichtungsstelle wenden.

Insgesamt 8 Schlichtungsstellen - für unterschiedliche Angelegenheiten - sind bemüht, den
Streit außergerichtlich rasch, effizient und unkompliziert beizulegen. 

Die Teilnahme am Verfahren ist für beide Streitparteien in der Regel freiwillig und kostenfrei.

Die SchlichterInnen sind unabhängig und unparteilich tätig.

Details zum Verfahren und zu den Schlichtungsstellen (Zuständigkeit und Kontakt) entnehmen Sie bitte beiliegender Broschüre. 


Miteinander statt gegeneinander - der Weg zur Schlichtung

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