Gemeinsames Vorgehen europäischer Konsumentenschutzbehörden im Fall der Dieselabgasmanipulation durch Volkswagen

Forderungen an VW

Die Behörden des Verbraucherbehörden-Netzwerkes der EU haben sich in einem gemeinsamen Brief an VW gewandt um die Ansprüche betroffener Konsumentinnen und Konsumenten zu unterstützen.

Konkret fordern die Behörden eine beschleunigte Abwicklung der nötigen Reparaturen bzw auch eine Vornahme von Reparaturen über den Gewährleistungszeitraum hinaus, sofern diese Fristen nicht eingehalten werden konnten.

Werkstätten sollen mit den Forderungen ihrer Kunden nicht allein gelassen werden, sondern ausreichend Unterstützung der Volkswagen Gruppe bekommen um den Ansprüchen der betroffenen Kunden zügig und nachhaltig nachkommen zu können.

Ein wesentliches Anliegen der Behörden ist auch, dass für die durchgeführten Reparaturen eine umfassende Garantie abgegeben wird, sodass Folgeschäden nicht zu Lasten der FahrzeughalterInnen gehen.

Ziel dieser Maßnahme ist es, mit der Volkswagen Gruppe eine Vereinbarung zu erreichen, welche für betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher die Abwicklung ihrer gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche erleichtert.

Für Österreich hat die Sektion Konsumentenpolitik des Sozialministeriums in seiner Eigenschaft als zentrale Verbindungsstelle der österreichischen Konsumentenschutzbehörden die Aktion betreut.

Weitere Informationen finden Sie unter http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-3102_en.htm.  

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