EU-Kommission informiert Bahnreisende über ihre Rechte
Europaweite Regelungen seit 2009
Worüber müssen Bahnunternehmen Reisende bei Zugausfällen oder -verspätungen informieren? Haben Passagiere in solchen Fällen Anspruch auf Entschädigungen? Welche Rechte bestehen, wenn ein Anschlusszug verpasst wurde? Haben Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität Anspruch auf besondere Hilfeleistungen?
Trotz Inkrafttreten der EU-Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (VO Nr. 1371/2007, in Kraft seit 3.12.2009) hat sich gezeigt, dass die Um- und Durchsetzung der Fahrgastrechte in der Praxis oftmals ein Problem darstellt.
Leitlinien sollen für mehr Klarheit über Passagierrechte sorgen
Die Europäische Kommission hat sich daher zum Ziel gesetzt, Bahnreisende stärker für die ihnen zustehenden Rechte zu sensibilisieren. Als erster Schritt wurden nun im Juli Leitlinien zum besseren Verständnis der EU-Verordnung verabschiedet. Darin werden die häufigsten Fragen behandelt, die von Fahrgastverbänden, BahnvertreterInnen und nationalen Behörden gegenüber der Kommission vorgebracht wurden.
In den Leitlinien erklärt die EU-Kommission beispielsweise, dass Fahrgäste, die im Rahmen eines einzigen Beförderungsvertrags mit mehreren getrennten Tickets unterwegs sind, im Hinblick auf Verspätungen und Zugausfälle dieselben Rechte haben wie Passagiere, die mit einer einzigen Fahrkarte reisen. Klargestellt wird etwa auch, dass Informationen über Bahnreise, Tarife und Fahrkarten auch in alternativen, für behinderte Menschen zugänglichen Formaten bereitgestellt werden müssen. Weiters appelliert die Kommission an Bahnunternehmen und nationale Behörden, Verfahren für eine wirksame Beschwerdebearbeitung zu installieren.