Schlichtung in Theorie und Praxis

Die Theorie

Die Schlichtung ist ein freiwilliges Verfahren, bei dem die Parteien frei entscheiden können, ob sie versuchen wollen, ihre Streitigkeit im Rahmen des Schlichtungsverfahrens zu lösen. Die Schlichterin oder der Schlichter agiert dabei als neutraler Dritter.

Die Vorteile eines Schlichtungsverfahrens liegen dabei auf der Hand:

  • Das Schlichtungsverfahren gewährleistet Parteiautonomie und Flexibilität: Die Parteien können den zeitlichen Rahmen, die Struktur und den Inhalt des Schlichtungsverfahrens selbst bestimmen.
  • Das Schlichtungsverfahren gewährleistet die Expertise einer unabhängigen und unparteiischen Schlichtungsperson.
  • Das Schlichtungsverfahren ist zeit- und kosteneffizient: Wegen der formlosen und flexiblen Natur des Schlichtungsverfahrens kann das Schlichtungsverfahren - anders als im stark formalisierten Gerichtsverfahren - zeit- und kosteneffizient durchgeführt werden.
  • Das Schlichtungsverfahren gewährleistet Vertraulichkeit, wenn dies gewünscht ist. Damit können Streitigkeiten abseits der Öffentlichkeit beigelegt und so Geschäftsgeheimnisse gewahrt werden.
  • Im Gegensatz zu einer Richterin oder einem Richter im Gerichtsverfahren kann die Schlichterin oder der Schlichter in einem Schlichtungsverfahren nicht nur die rechtliche Position der Parteien berücksichtigen, sondern auch andere, wie z.B. wirtschaftliche, finanzielle und/oder persönliche Interessen beachten.

Die Praxis

Seit 9. Jänner 2016 steht Verbraucherinnen und Verbraucher in der gesamten Europäischen Union ein flächendeckendes Netz alternativer Streitbeilegungsstellen zur Verfügung. In Österreich können sich Verbraucherinnen und Verbraucher mit Beschwerden aus Verträgen mit Unternehmen an 8 staatlich anerkannte Alternative Streitbeilegung-Stellen (AS-Stellen) wenden. Die Teilnahme am Verfahren ist für beide Seiten in der Regel freiwillig.

Und auch wenn die Zahlen für sich sprechen (Verfahren vor den Schlichtungsstellen werden durchschnittlich innerhalb von 40 Tagen erledigt und die Einigungsquote liegt trotz Freiwilligkeit bei fast 70%), wird das Angebot immer noch nur zögerlich angenommen.

Vor allem Unternehmen stehen dem Schlichtungsverfahren weiterhin skeptisch gegenüber. Das Potential eines niederschwelligen Verfahrens, das rasch und unbürokratisch abgewickelt wird und das Kundenvertrauen stärkt, wird nicht erkannt.

Wie kann man Unternehmen ins Boot holen?

Die mit 2016 neugeschaffene Auffangschlichtungsstelle „Schlichtung für Verbrauchergeschäfte" arbeitet intensiv daran, weiterhin ihren Bekanntheitsgrad durch Öffentlichkeitsarbeit sowie aktives Zugehen auf Unternehmen und Konsumentenberatungseinrichtungen zu erhöhen und ihr Angebot dadurch einer breiteren Öffentlichkeit bekannt und zugänglich zu machen. Manche Unternehmen haben sich freiwillig dazu bereit erklärt, an einem Verfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Welche Unternehmen das sind und in welchem Ausmaß sie sich zur Teilnahme verpflichtet haben, ist hier nachzulesen.

Für kühle Rechnerinen und Rechner

Einen anderen Weg ist die Hochschule Pforzheim gegangen und stellte letzte Woche ein Tool vor, das die Frage beantworten soll, ob es sich lohnt, eine Streitigkeit zwischen einem Unternehmen und seinen Kunden durch eine Verbraucherschlichtungsstelle beilegen zu lassen. Was derzeit noch eine einfache Excel-Datei mit Formeln ist, könnte zukünftig als „Legal Tech" die unternehmerische Entscheidungsfindung erleichtern. Entwickelt wurde die Entscheidungshilfe vom Stuttgarter Unternehmer Dr. Wolfgang Dannhorn in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Simone Harriehausen, (Studiengang Wirtschaftsrecht der Hochschule Pforzheim), die ihre Erfahrungen als Wirtschaftsmediatorin und ehemalige Anwältin und Richterin in die Idee einfließen ließ.

Schlichtung in Österreich

Damit Sie den Weg zu Schlichtungsverfahren in Österreich finden: das Sozialministerium hat für Sie einen Folder mit den wichtigsten Informationen und Ansprechpartnerinnen und -partnern erstellt. Dieser steht Ihnen als Download zur Verfügung und kann jederzeit über das Broschürenservice des Sozialministeriums bestellt werden.
Folder zu Schlichtungsstellen in Österreich: Miteinander statt gegeneinander - der Weg zur Schlichtung

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