Kleinteile – ein unnötiges Risiko für Kinder

Marktüberwachungsaktion „Ablösbare Kleinteile auf Kinderbekleidung“

Verschlucken Kleinkinder Gegenstände wie zB. einen Knopf von der Kleidung, besteht im schlimmsten Fall die Gefahr des Erstickens, wenn die Atemwege blockiert werden. Gelangt der Kleinteil in die Lunge, kann er unter Umständen eine lebensbedrohliche Lungenentzündung auslösen und muss dann operativ entfernt werden. Und selbst wenn der Kleinteil wieder herausgehustet und heraufgewürgt wird, bleibt mit der damit verbundenen Erstickungsangst ein traumatisches Erlebnis für das Kind. Da bei Kindern unter drei Jahren der Schluckmechanismus noch nicht richtig funktioniert, sind sie besonders gefährdet.

Obwohl die meisten Vorfälle mit Lebensmitteln wie Nüssen passieren und in aller Regel glimpflich verlaufen, sind doch immer wieder auch tödliche Unfälle dokumentiert. Bei Nicht-Lebensmitteln kann dieses Risiko aber leicht vermieden werden, indem bei Produkten, die für kleine Kinder bestimmt sind, auf Kleinteile verzichtet wird oder diese so fest mit dem Produkt verbunden werden, dass sie vom Kind nicht abgelöst werden können. Dennoch gibt es auch im Schnellwarnsystem über gefährliche Non-Food Produkte der EU („RAPEX") häufig Meldungen zu abziehbaren Kleinteilen bei Kinderbekleidung für Kinder unter 3 Jahren.

Schwerpunktaktion Marktüberwachung der Abteilung Produktsicherheit

Um die Aufmerksamkeit der Wirtschaftsakteure sowie der Konsumenten und Konsumentinnen in Österreich auf dieses Thema zu lenken, hat die Produktsicherheit des BMASGK eine Schwerpunktaktion zu solchen Produkten veranlasst. Die Marktüberwachungsorgane der Länder haben dabei österreichweit 88 Produktproben verschiedenster Kinderbekleidung und Kinderschuhe mit Applikationen für Kinder unter 3 Jahren im Handel gezogen. Bewusst wurden sowohl große Ketten wie auch kleinere Läden ausgewählt, um ein möglichst breites Spektrum abzudecken. Die Proben wurden anschließend im Labor der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) entsprechend der ÖNORM EN 71 getestet; diese Norm gilt zwar für Spielzeug, beinhaltet aber eine Abzugsprüfung für Kleinteile und konnte daher für diese Tests herangezogen werden.

Testergebnis:

Leider waren von 56 untersuchten Kleidungsstücken immerhin 26 (also etwa 40 %), von 32 Paar Schuhen 5 Produkte zu beanstanden.

Die betroffenen Handelsketten bzw. Läden wurden über die Untersuchung informiert und aufgefordert, nur Produkte zum Verkauf anzubieten, welche der ÖNORM EN 71 entsprechen.
Auch Konsumentinnen und Konsumenten sollten durchaus kritisch die Bekleidung der Kleinsten auswählen: lassen sich Kleinteile bei Kleinkinderbekleidung schon mit der Hand leicht ablösen, empfiehlt es sich, das betreffende Kleidungsstück nicht zu kaufen und den Händler darauf aufmerksam zu machen.

Und bitte auch nach jedem Waschgang prüfen, ob die Kleinteile sich nicht gelockert haben und noch fest sitzen!

Konsumentenfragen Newsletter

Aktuelle Neuigkeiten aus allen Bereichen der Konsumentenfragen