Europäische Verbraucherpolitik

Schwerpunktwoche zum Weltverbrauchertag, Teil 1

EU-Flagge, © EU
Diese Woche ist speziell Ihnen als Konsumentin oder Konsument gewidmet. Anlässlich des Weltverbrauchertags, der am 15. März zum 35. Mal begangen wird und auf eine Rede John F. Kennedys im Jahr 1962 zurückgeht, setzen wir diese Woche einen besonderen Schwerpunkt: Konsumentenschutz und die europäische Union. Bis Donnerstag erscheint jeden Tag ein Artikel zu diesem Thema in einer unserer Rubriken und am Freitag haben Sie die Möglichkeit, Ihr bis dahin gesammeltes Wissen in Form eines Quizzes unter Beweis zu stellen.

Konsumentenschutz und die Europäische Union

Konsumentenschutz und die EU sind untrennbar miteinander verbunden. Der Beitritt zur EU hat den Verbraucherschutz auf nationaler Ebene ganz wesentlich geprägt. Viele Rechte, die uns heute selbstverständlich erscheinen, gehen auf die europäische Konsumentenpolitik zurück. Sie befasst sich mit Themen wie Lebensmittel- und Produktsicherheit, Werbung, Vertragsbedingungen, Preisgestaltung, öffentliche Gesundheit sowie die Durchsetzung von Verbraucherrechten.

Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich in Art 169 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Dort heißt es in Absatz 1

Zur Förderung der Interessen der Verbraucher und zur Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus leistet die Union einen Beitrag zum Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher sowie zur Förderung
ihres Rechtes auf Information, Erziehung
und Bildung von Vereinigungen zur Wahrung ihrer Interessen.

Zahlreiche Verordnungen und Richtlinien, die Ihre Rechte und Pflichten als "europäischer Verbraucher" festschreiben, sorgen dafür, dass europaweit ein mehr oder weniger einheitliches Verbraucherschutzniveau vorherrscht und dass Ihnen - egal, wo Sie Ihre Ware oder Dienstleistung beziehen - überall die gleichen Rechte zustehen.

Kennen Sie Ihre Verbraucherrechte?

Verbraucherinformation

Die Information der VerbraucherInnen hat im europäischen Verbraucherschutz eine große Bedeutung. Der "mündige Verbraucher", der eine informierte und damit hoffentlich richtige Entscheidung treffen kann, ist vielen Richtlinien als Leitbild zugrunde gelegt.  Daher haben Unternehmen umfassende Informationspflichten. Wo auch immer Sie ein Produkt oder eine Dienstleistung in der EU kaufen - HändlerInnen müssen Sie vor dem Kauf umfassend und unmissverständlich über das Produkt aufklären.

Ihr Rücktrittsrecht

Weil sich herausgestellt hat, dass das Leitbild des "mündigen Verbrauchers" nicht der Realität entspricht, entweder weil die Materie an sich kompliziert ist oder Überrumpelungsgefahr besteht, wird den KonsumentInnen auch immer wieder der Rechtsbehelf des Rücktritts gewährt. Wenn Sie eine Ware oder eine Dienstleistung online oder außerhalb eines Geschäfts (telefonisch, per Post oder bei einem Verkäufer an der Haustür) gekauft haben, haben Sie das Recht, vom Kauf zurückzutreten und Ihre Bestellung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Auch im Finanzdienstleistungsbereich gibt es zahlreiche Rücktrittsrechte.

Gewährleistung

Auch die zweijährige Gewährleistungsfrist (bei unbeweglichen Sachen sind es 3 Jahre) geht auf eine EU-Richtlinie zurück: HändlerInnen müssen von Ihnen gekaufte Waren nachbessern, ersetzen, ihren Preis mindern oder den Kaufpreis erstatten, wenn sie sich als mangelhaft erweisen oder nicht wie in der Werbung angegeben aussehen oder funktionieren.

Preisbildung und Zahlungen

Bei einem Kauf von Waren oder Dienstleistungen in der EU müssen Sie eindeutig über den Gesamtpreis, einschließlich aller Steuern und Zusatzkosten, informiert werden. Beim Online-Kauf sollten Sie - z. B. durch einen Klick auf eine Schaltfläche - ausdrücklich bestätigen müssen, dass Sie sich darüber bewusst sind, dass das Absenden der Bestellung Ihre Zahlungspflicht auslöst.

HändlerInnen in der EU dürfen Ihnen keine Zusatzentgelte für die Verwendung Ihrer Kredit- oder EC-Karte berechnen.

Internet und Telekommunikation

Zugang 

Überall in der EU müssen Sie Zugang zu Telekommunikationsdiensten zu erschwinglichen Preisen haben und etwa einen Telefonanschluss und einen funktionierenden Internetanschluss an einem festen Standort erhalten können. Dieser Grundsatz heißt Gewährleistung des Universaldienstes. Es muss zumindest einen Telekommunikationsanbieter geben, der Ihnen diesen Dienst anbieten kann.

Roaming

Und wenn Sie Ihr Mobiltelefon in anderen EU-Ländern verwenden, gewährleisten die Roaming-Regeln der EU, dass Ihnen Ihr Mobilfunkanbieter nicht beliebig viel berechnen kann. Unter dem Schlagwort „Roam like at home" - Roaming zu Inlandspreisen wurde 2017 EU-weit geregelt, dass KonsumentInnen für die Nutzung Ihres Mobiltelefons in  anderen EU-Ländern keine zusätzlichen Roamingentgelte bezahlen.

Datenschutz

EU-weite, einheitliche Datenschutzbestimmungen (Datenschutzgrund-Verordnung) treten mit 25.5.2018 in Kraft und sorgen dafür, dass Ihre personenbezogenen Daten von Unternehmen und Webpräsenzen korrekt behandelt werden.

Energieversorgung

Seit der Öffnung des Energieversorgungsmarktes in der EU haben Sie auch Rechte als EnergieverbraucherIn. In der EU können Sie Ihren Energieversorger frei aus allen Strom- oder Gasversorgern wählen, die ihre Dienste in Ihrer Region anbieten.

Sie haben einen Anspruch auf:

  • einen Stromanschluss und die Nutzung der Stromversorgung
  • klare Informationen über Ihren Vertrag, bessere Konditionen und die Nachvollziehbarkeit Ihres Energieverbrauchs
  • Unterstützung bei Problemen

In den letzten Jahren hat der/die schutzbedürftige Verbraucher/in Eingang in die europäische Verbraucherpolitik gefunden. So auch im Bereich der Energieversorgung - die notwendige Stromversorgung muss allen, auch in prekären Lebenslagen, gewährleistet werden.

Rechtsdurchsetzung

Ein großes Augenmerk legt die EU auf eine einfache und schnelle Rechtsdurchsetzung:

So können sich VerbraucherInnen bei Problemen beim Auslandserwerb von Waren oder Dienstleistungen in der EU, in Norwegen oder Island an eines der Europäischen Verbraucherzentren (in Österreich: www.europakonsument.at) wenden. Bei einem Problem mit einem Dienstleister können Sie sich auch an die zuständigen nationalen Regulierungsbehörden wenden. Jede Branche hat ihre eigene nationale Regulierungsbehörde, deren jeweiliger Aufgabenbereich von Land zu Land variieren kann. Viele Regulierungsbehörden haben spezielle Verfahren und können Streitigkeiten fair und schnell lösen.

Können Sie Ihre Vertragsstreitigkeiten mit Ihrem Vertragspartner nicht beilegen, so gibt es  die Möglichkeit alternativer Streitbeilegungsverfahren. Sie werden von neutralen außergerichtlichen Stellen wie Schlichtern, Vermittlern oder Schiedsgerichten angeboten. Sie vermitteln zwischen KundInnen und HändlerInnen, um gemeinsam eine Lösung finden. Sie können - ja nach Mitgliedstaat - auch eine Lösung vorschlagen oder dem Unternehmen auferlegen. In Österreich gibt es 8 Alternative Streibeilegungsstellen, die strenge Qualitätskriterien erfüllen, damit gewährleistet ist, dass sie Streitigkeiten wirksam, fair, unabhängig und transparent bearbeiten. Die Verfahren sind für VerbraucherInnen kostenlos.

Wie Ihre Rechte in Österreich konkret ausschauen, können Sie in zahlreichen Broschüren des Sozialministeriums nachlesen!

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