Urheberrecht in der Europäischen Union

Kritiker befürchten das Ende des freien Internet

Lange umstritten, ist sie nun beschlossene Sache: die Urheberrechtsreform in Form der EU-Copyright-Richtlinie. Trotz massiver Proteste in ganz Europa wurde im April 2019 die EU-Copyright-Richtlinie als Gesamtpaket beschlossen.

Und viele werden sagen, Zeit wird's: denn gerade in Zeiten weltweiter Vernetzung durch Digitalisierung scheint ein Urheberrecht, das in jedem Mitgliedstaat der EU unterschiedlich geregelt wird und großteils aus Zeiten vor Facebook (2004 gegründet) und YouTube (2005 gegründet) stammt, veraltet und rückschrittlich. Um also den Schutz der geistigen Schöpfung auch in den Zeiten des Internets zu gewährleisten, ist eine Modernisierung des Urheberrechts notwendig. 
Bei der jetzigen Reform waren vor allem zwei Regelungsinhalte umstritten:

  • das Leistungsschutzrecht für Presseverleger und
  • die Notwendigkeit sogenannter Upload-Filter.

Leistungsschutzrecht

Der europäische Gesetzgeber geht beim EU-Leistungsschutzrecht explizit gegen große Anbieter wie Google & Co. vor und möchte kleine KünstlerInnen, Verlage und ProduzentInnen entsprechend finanziell beteiligen und schützen. Hinkünftig müssen also Unternehmen, die mit dem Darstellen fremder Inhalte Geld verdienen (zum Beispiel in Form von Werbeeinnahmen), dafür eine Vergütung an die AutorInnen, Verlage und ProduzentInnen zahlen. Gerade Suchmaschinen wie Google dürfen nicht mehr ohne weiteres kleine Ausschnitte aus Artikeln  in ihren Suchergebnissen oder bei Google News anzeigen.

Upload-Filter

Damit gemeint sind Programme, die geschützte Inhalte schon beim Hochladen ins Internet erkennen und aussortieren. Mit der Richtlinie werden Plattformen wie YouTube oder Facebook, wo urheberrechtlich geschützte Werke anderer hochgeladen werden, stärker in die Pflicht genommen. Sie müssen jeden Upload vor einer Veröffentlichung auf mögliche Urheberrechtsverletzungen prüfen. Zwar spricht die Richtlinie nicht explizit von der Verwendung von Upload-Filtern. Aber in der Praxis wird dieser Schritt notwendig sein, denn nachdem Plattformen auch ohne Kenntnis haften sollen, haben sie keine eine andere Wahl als Upload-Filter zu verwenden.

Und hier setzt die Kritik seitens der Computerexperten an:


Technisch nicht ausgereift

Zum einen seien die Upload-Filter technisch noch nicht ausgereift und nicht vollständig in der Lage, urheberrechtlich geschützte Werke von solchen zu unterscheiden, die es nicht. So wäre das Hochladen von Inhalten, die vom Urheber für bestimmte Zwecke frei zur Verfügung gestellt wurden, eine legale Werknutzung - eine Differenzierung, die ein Computer nicht zu treffen vermag.

Auch könnten versehentlich Inhalte blockiert werden, die satirisch gemeint sind oder bewusst als Zitat verwendet werden. Bilder und Videos, die etwa für Memes oder Parodien verwendet werden, könnten automatisch als Urheberrechtsverstoß ausgefiltert werden, obwohl diese in der Reform explizit erlaubt worden sind. Die Folge ist ein Overblocking, welches dazu führt, dass zu viele Inhalte gelöscht oder gesperrt werden.


Stärkung der großen Plattformen

Zum anderen sind die technischen Filter aufwändig - neue Unternehmen und „StartUps" werden damit einen Nachteil gegenüber den bestehenden große Plattformen haben, denn nur diese sind in der (finanziellen) Lage, diese technisch und rechtlich umzusetzen. Außerdem ist zu befürchten, dass mit dieser Regelung Plattformen wie Facebook oder Google noch mehr bestimmen werden, welche Inhalte einzelne NutzerInnen zu Gesicht bekommen und welche vorher „weggefiltert" werden.

Fazit?

Die GegnerInnen der Reform sehen das freie Netz bedroht und sprechen von Zensur. Für die BefürworterInnen geht es hingegen darum, Plattformen, die wissentlich mit fremden Inhalten Geld verdienen, zu einer fairen Lizenzierung zu zwingen. Der Entwurf hat im Laufe der Verhandlungen viele Änderungen - letztlich auch zugunsten der großen Plattformen - erfahren. 
Bleibt also abzuwarten, was die Reform in der Praxis bringen wird. Und Zeit bleibt tatsächlich noch: die EU-Länder müssen die neuen Regeln erst in rund zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.

Das Internet, wie wir es kennen, wird also nicht sofort abgeschafft, sondern noch ein paar gute Jahre weiterleben.

Konsumentenfragen Newsletter

Aktuelle Neuigkeiten aus allen Bereichen der Konsumentenfragen