OGH Urteil zu bestimmten Eigenschaften im Reisevertrag

Sonderwünsche bei der Reisebuchung schriftlich bestätigen lassen!

Ein Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) vom 28.05.2019 zeigt, wie wichtig es ist, dass Sie ausreichend gut mit Ihrem Vertragspartner kommunizieren. Sollten für Sie nämlich bestimmte Eigenschaften einer Reise unverzichtbar sein, müssen Sie vorweg klarmachen, dass Sie die Reise nur antreten, wenn diese Anforderungen erfüllt sind. Sonst kann es passieren, dass Sie bei einer Leistungsänderung trotzdem an den Vertrag gebunden sind.


Änderung der Fluglinie

Im Anlassfall verlangten die Konsumenten die Rückerstattung der Reisekosten. Sie hatten ihre Reise nicht angetreten, weil der Hinflug von einer anderen Airline ausgeführt wurde als bei der Reisebuchung angegeben. Den Verbrauchern war es besonders wichtig gewesen, mit der gebuchten Fluglinie zu fliegen. Dies erwähnten sie zwar im Reisebüro, erklärten jedoch nicht den Grund, nämlich die Flugangst, unter der eine der Reisenden litt.

Entscheidung des Gerichts

Der OGH befand, dass dem Reisebüromitarbeiter nicht ausreichend klargemacht worden war, dass die Verbraucher den Flug nicht antreten würden, wenn sich die Fluglinie ändert. Damit war die Bedingung nicht Vertragsinhalt geworden. 

Hingegen hatten die Parteien - so das Gericht - einen allgemeinen Änderungsvorbehalt vereinbart. Nach dem Konsumentenschutzgesetz war die Änderung der Fluggesellschaft nun darauf zu prüfen, ob sie für die Reisenden zumutbar war.

Der OGH bejahte dies: Zwar seien individuell-subjektive Umstände bei der Zumutbarkeit zu berücksichtigen, jedoch nur wenn es sich um berechtigte Interessen handelt. Solche seien nicht geltend gemacht worden: Die neue Airline sei ebenfalls sicherheitszertifiziert und konkrete Gründe, warum beide Fluglinien nicht gleichwertig seien, wären nicht vorgebracht worden. Dass den Verbrauchern die Fluggesellschaft aufgrund einzelner negativer Internetbewertungen nicht „geheuer" gewesen sei, reiche nicht aus. Die Konsumenten bekamen ihre Reisekosten daher nicht ersetzt.

Unser Tipp: Wir empfehlen, bei der Reisebuchung besondere Kundenwünsche unbedingt als Bedingung schriftlich bestätigen zu lassen. So können Sie beweisen, dass sie vereinbart wurden und Sie ein Recht darauf haben, dass Ihren Wünschen entsprochen wird.

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