Flugverspätung oder Flugannullierung - Ihre Rechte

Informationsbroschüre der Agentur für Passagier- und Fluggastrechte

Bevor zum Ärger über allfällige Flugverspätungen und -annullierungen auch noch Ummut über vielleicht ignorante Fluglinien dazukommt, die zwar die Verspätung oder Annullierung bedauern, aber Ihnen leider nicht weiterhelfen können oder wollen, informieren Sie sich über Ihre Passagierrechte! Diese sind in der Fluggastrechteverordnung geregelt und gelten für alle Passagiere, die einen Flug von einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union (EU) antreten.

Bei Abflugverspätung

Ist der Abflug

  • bei Flügen bis zu 1.500 km um zwei Stunden oder mehr
  • bei Flügen innerhalb der EU ab 1.500 km um drei Stunden oder mehr
  • bei Flügen von 1.500 km bis zu 3.500 km (nicht innerhalb der EU) um drei Stunden oder mehr
  • bei Flügen über 3.500 km (nicht innerhalb der EU) um vier Stunden oder mehr

verspätet, ist die Fluglinie verpflichtet, unentgeltlich Snacks und Erfrischungen anzubieten sowie die Kontaktaufnahme (per E-Mail oder Telefon) zu ermöglichen. Weitere Betreuungsleistungen bei Abflugverspätung wie etwa die Verpflegung, die Hotelunterbringung und der Transfer zwischen Flughafen und Hotel richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall und müssen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit stehen.


Bei Ankunftsverspätung und/oder Annullierung

Passagiere haben grundsätzlich dann Anspruch auf Entschädigung, eine sogenannte Ausgleichszahlung, wenn ein Flug drei Stunden oder mehr verspätet am Endziel ankommt oder Passagiere nicht mindestens zwei Wochen vor Abflugdatum über die Flugannullierung informiert wurden. Die Höhe hängt dabei von der jeweils gebuchten Flugentfernung ab und beträgt zwischen 250 Euro und 600 Euro. Eine Ausgleichszahlung entfällt, wenn die Fluglinie nachweisen kann, dass die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Außergewöhnliche Umstände sind unter anderem schlechte Wetterbedingungen und Sicherheitsmängel.

Weg zur APF (Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte)

Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) ist ein Service des Verkehrsministeriums für den Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr.
Aufgabe der apf ist es, Passagieren im Streitfall mit dem Unternehmen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Für Ihre angemessene Entschädigung wenden Sie sich zuerst schriftlich (per E-Mail/Webformular) direkt an das betroffene Unternehmen. Im Streitfall oder wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine Antwort erhalten, unterstützt die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

(Quelle: Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte)

Alle Informationen finden Sie auch im Folder der APF (siehe Download).

Ähnliche Rechte stehen Ihnen auch als Bahn-, Bus oder Schiffspassagier zur Verfügung. Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der APF.


Konsumentenfragen Newsletter

Aktuelle Neuigkeiten aus allen Bereichen der Konsumentenfragen