Die Post verkauft meine Daten?

Ja - aber Sie können etwas dagegen tun!

Die Post - damit verbinden viele noch ausschließlich die Brief- und Paketzustellung. Wer aber in den letzten Tagen die Medien ausführlich verfolgt hat, weiß mehr: Die Post AG verkauft und verleast sowohl persönliche Daten ihrer Kundinnen und Kunden, die sie aus ihrer Geschäftstätigkeit heraus erfahren hat, als auch die aus diesen Daten hochgerechneten „Affinitäten", also Vorlieben. So wird zB. errechnet, ob jemand spenden-, bio-, umzugs- oder investmentaffin ist, aber auch zu welcher politischen Partei man angeblich Affinitäten hat.

Der konkrete Anlass

Die Rechercheplattform www.addendum.org ließ 30 Personen bei der Post Anträge auf Auskunft nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellen. Die Antworten waren überraschend: pro Person sind bis zu 50 (!) verschiedene Daten gespeichert, was weit über das übliche Maß an persönlichen Daten bei Adressverlagen hinausgeht. Normalerweise werden nur Daten wie Name, Adresse, Geschlecht, Alter, Anschrift, Beruf und Zugehörigkeit zu einer bestimmten Kunden- oder Interessentendateisystem verarbeitet.
Bei rund 2,2 Millionen der rund drei Millionen Profilen, die die Österreichische Post AG eigenen Angaben zufolge verwaltet, ist nun auch die Parteiaffinität abgespeichert. Vor allem wahlwerbende Parteien haben von diesen Daten Gebrauch gemacht, sie der Post entweder abgekauft oder für einen bestimmten Zeitraum geleast, um ihre vermeintliche Zielgruppe mit politischer Werbung zu versorgen.
Die österreichische Datenschutzbehörde hat nunmehr ein Verfahren gegen die Post eingeleitet.

Kennt die Post Ihre politische Meinung?

Ungeachtet der juristischen Diskussion, ob die Post rechtkonform handelt oder nicht, und ungeachtet des Umstands, ob die Post tatsächlich aus den ihnen vorliegenden Daten eine glaubwürdige Affinität errechnen kann, können alle Postkundinnen und -kunden ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geltend machen. Die entsprechenden Musterbriefe finden Sie am Ende dieses Artikels.

Recht auf Auskunft nach Art 15 DSGVO

Der Verantwortliche, im konkreten Fall die Post, hat auf Ihren Antrag innerhalb eines Monats insbesondere folgende Information bereitzustellen:

  • Verarbeitungszwecke,
  • Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden,
  • Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern, die diese Daten bereits erhalten haben oder künftig erhalten werden,
  • geplante Speicherdauer falls möglich, andernfalls die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer,
  • Herkunft der Daten, soweit diese nicht bei der betroffenen Person selbst erhoben wurden und
  • sofern relevant: das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling mit aussagekräftigen Informationen über die dabei involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen solcher Verfahren

Recht auf Widerspruch nach Art 21 DSGVO

Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so haben Sie als betroffene Person das Recht, jederzeit und ohne Begründung Widerspruch nach Art 21 Abs 2 DSGVO gegen die Verarbeitung einzulegen. Das gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.

Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so dürfen die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet werden.


Recht auf Löschung nach Art 17 DSGVO

Gleichzeitig könnten Sie Ihr Recht auf Löschung nach Art 17 Abs 1 lit c DSGVO geltend machen: Demnach haben Sie jedenfalls auch das Recht auf Löschung, wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen. Wurden Ihre Daten unrechtmäßig verarbeitet - was die Post bislang bestreitet - hätten Sie auch das Recht auf Löschung nach Art 17 Abs 1 lit d DSGVO.

Musterbriefe

Wenn Sie mit dem Vorgehen der Post nicht einverstanden sind, nutzen Sie Ihre Rechte! Dazu können Sie gerne unsere Musterbriefe verwenden, wobei Sie zuerst das Auskunftsbegehren und wenn Sie Auskunft erhalten haben, den Widerspruch und das Löschungsbegehren versenden. Bitte senden Sie einen Identitätsnachweis (Kopie von Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) mit.
Musterbrief: Antrag auf Auskunft
Musterbrief: Widerspruch und Löschung

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