Trivago – Rekordstrafe für Irreführung

veröffentlicht am 23.05.2022

Provisionen beeinflussen die Angebote

Hammer Gericht, © Bild von qimono auf Pixabay

Die australische Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde hatte seit 2018 Ermittlungen zur deutschen Hotelsuchmaschine Trivago geführt und schlussendlich bei Gericht Klage wegen Irreführung bei der Reihung der besten Angebote eingebracht. Das Gericht hat in der Folge Trivago zu einer Rekordstrafe von umgerechnet rund 30 Millionen Euro verurteilt. Der Grund: Trivago hat auf seiner Seite Konsumentinnen und Konsumenten in irreführender Weise nicht – wie beworben - das günstigste Zimmer angezeigt, sondern Angebote bevorzugt, für die Trivago die höchste Provision erhalten hatte. 

Erheblicher Schaden für die Kundinnen und Kunden

Das so hart wirkende Urteil wird vom australischem Gericht damit begründet, dass vielen Verbraucher:innen aufgrund dieser Irreführung in Summe ein erheblicher Schaden entstanden sei. Denn diese hätten in vielen Fällen z.B. das teurere Zimmer gebucht, obwohl sie in dem Hotel auch das günstigere Zimmer hätten bekommen können. Insgesamt hätten so die Kundinnen und Kunden von Trivago im Zeitraum von Dezember 2016 und September 2019 umgerechnet knapp 26 Millionen Euro zu viel gezahlt.

Wenn Verbraucher:innen ihr Geld zurückerhalten wollen, müssen sie allerdings einzeln ihren Anspruch einklagen. Die australische Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde hat auf Anfrage des VKI mitgeteilt, dass sie nicht in der Lage sei, die Ansprüche gesammelt einzuklagen.

Genau lesen lohnt

Wenn Sie sich die Webseite von Trivago genauer anschauen, sehen Sie, dass es bei den Suchergebnissen verschiedene Sortierungskriterien gibt. Das erste sind „Empfehlungen“. Darüberhinaus kann man z.B. auch (nur) nach dem Preis sortieren. Wenn Sie Empfehlungen als Kriterium eingeben, erhalten Sie rechts daneben unter einem Informationsicon u.a. folgenden Hinweis:

Die Sortierung nach „Unseren Empfehlungen“ basiert auf einem dynamischen Algorithmus, der Dir bevorzugt attraktive, relevante Angebote anzeigt, von denen wir glauben, dass sie Dir gefallen werden. Als Top-Angebot heben wir dasjenige in Grün hervor, das unser Algorithmus als hervorragend empfiehlt. Unser Algorithmus berücksichtigt dabei eine Reihe relevanter Faktoren wie Deine Suchkriterien (also zum Beispiel Dein Reiseziel und die Aufenthaltsdaten), den Preis und die allgemeine Attraktivität des Angebots sowie die Richtigkeit der Preise, die uns von den Buchungsseiten bereitgestellt werden. Außerdem berücksichtigen wir die Höhe der Vergütung, die Buchungsseiten an uns zahlen, wenn ein User bei uns auf ihr Angebot klickt.“

Der letzte Satz stellt also klar: die Provisionen, die Trivago vom Hotelanbieter erhält, fließen in die Empfehlung ein. Glaubt Trivago wirklich, dass das zu den Kriterien gehört, die – wie im ersten Satz fettgedruckt zu lesen ist – „Dir gefallen werden“?

Wenn Sie also ihre Angebote auf Trivago sortieren, achten Sie darauf, welchen Filter sie eingeben. Sonst übersehen Sie möglicherweise das für Sie attraktivste Angebot!

Verbesserungen durch EU Modernisierungsrichtlinie

Derzeit wird in Österreich eine EU Richtlinie umgesetzt, die u.a. auch zu diesem Problem Regelungen enthält. Online Marktplätze und Plattformen werden zukünftig bei Ihren Rankings nicht nur die dafür maßgeblichen Parameter angeben müssen, sondern auch deren Gewichtung, also in welchem Ausmaß ein Parameter im Verhältnis zu einem anderen Parameter berücksichtigt wird. Und diese Information muss für Verbraucher:innen unmittelbar und leicht zugänglich sein. Trivago wird dann seinen Informationshinweis wohl ergänzen müssen.

Alles zum Nachlesen finden Sie hier

 

Konsumentenfragen Newsletter

Aktuelle Neuigkeiten aus allen Bereichen der Konsumentenfragen