Welt-Tollwut-Tag: Eine tödliche Viruserkrankung

veröffentlicht am 28.09.2023

Tollwut ist eine Viruserkrankung der Säugetiere und des Menschen, die in fast allen Fällen tödlich verläuft. In Österreich gilt sie aber aufgrund wirksamer Kontroll- und Impfmaßnahmen als getilgt.

Tollwutspritze in Hand mit Untersuchungshandschuh, © Tobias Arhelger, Website Gesundheit.gv
Auf einen Blick:
  • Tödliche Gefahr: Tollwut ist eine Viruserkrankung, die fast immer tödlich verläuft, sobald Symptome auftreten. Sie betrifft Säugetiere, einschließlich Menschen, und wird hauptsächlich durch den Speichel infizierter Tiere übertragen, normalerweise durch Bisse.
  • Österreich ist tollwutfrei: Österreich gilt seit 2008 als tollwutfrei. Das bedeutet, dass es keine einheimischen Fälle von Tollwut bei Haustieren und wildlebenden Tieren gibt. Dieser Erfolg ist das Ergebnis strenger Impf- und Kontrollmaßnahmen.
  • Reisevorsichtsmaßnahmen: Obwohl Österreich tollwutfrei ist, sollten Reisende besonders vorsichtig sein, insbesondere bei Reisen in Regionen mit einem höheren Risiko für eine Tollwutübertragung. Besonders das Reisen mit Haustieren kann ein Risiko für die Übertragung von Tollwut darstellen, und Reisende sollten entsprechende Vorsichtsmaßnahmen treffen.

Tollwut verstehen

Tollwut ist eine Viruserkrankung, die durch das Tollwutvirus verursacht wird. Der Erreger wird über den Speichel eines infizierten Tieres meist über eine Bisswunde übertragen. Betroffen ist das zentrale Nervensystem, die Ausscheidung des Virus erfolgt über den Speichel infizierter Tiere. Es kommt zu

schweren neurologischen Symptomen, einschließlich Lähmungen und Aggression. Sobald Symptome auftreten, ist Tollwut fast ausnahmslos tödlich. Allerdings kann eine rechtzeitige Tollwutimpfung die Krankheit verhindern, wenn sie unmittelbar nach der Infektion - beispielsweise einem Biss - verabreicht wird.

Tollwutfreies Österreich

Dank strenger Impf- und Kontrollmaßnahmen hat Österreich 2008 den Status „tollwutfrei“ erreicht. Im Heimtierausweis muss für über drei Monate alte Tiere (Hunde, Katzen, Frettchen) eine gültige Tollwutimpfung vermerkt werden. Bei der ersten Tollwutimpfung ist einzutragen, ab wann diese gültig ist. Bei Fragen und Informationsbegehren wenden Sie sich bitte an Ihre Tierärztin/Ihren Tierarzt.

Die Fledermaustollwut ist ein eigenständiges Krankheitsgeschehen. Werden tollwut-positive Fledermäuse gefunden, so beeinflusst das den freien Status Österreichs nicht. Grundsätzlich geht von Fledermäusen keine erhöhte Gefahr für Menschen und Haustiere aus, jedoch sollten Fledermäuse ohne entsprechende Fachkenntnis und Schutz nicht berührt werden.

Reisen und Tollwutrisiken

Reisende, die sie sich in Regionen aufhalten, in denen Tollwut noch immer verbreitet ist (Asien, Afrika und Amerika), müssen sich der Gefahr einer möglichen Infektion bewusst sein.

Haustiere können Träger des Tollwutvirus sein, und Reisende sollten folgende Vorsichtsmaßnahmen treffen, wenn sie mit eigenen Tieren reisen oder in Kontakt mit Tieren (z.B. streunenden Hunden oder Katzen) in infizierten Regionen kommen:

  1. Haustierimpfung: Stellen Sie sicher, dass Ihre Haustiere gegen Tollwut geimpft sind! Neben dem Schutz der Tiere kann dadurch auch eine Übertragung auf den Menschen verhindert werden.
  2. Meiden von Streunern: Vermeiden Sie den Kontakt mit streunenden oder unbekannten Tieren in infizierten Gebieten, da diese möglicherweise nicht gegen Tollwut geimpft sind. Füttern oder berühren Sie sie nicht!
  3. Tierbisse melden: Im Falle eines Bisses von einem Tier suchen Sie sofort ärztliche Hilfe. Bei offenen Fragen steht die Tollwutberatungsstelle der AGES mit Rat und Tat zur Seite: AGES Tollwutberatungsstelle.
  4. Reisebewusstsein: Wenn Sie mit Haustieren reisen, informieren Sie sich über die Tollwutimpfanforderungen des Reiseziels und über mögliche Quarantänevorschriften.

Achtung bei der Wiedereinreise mit Tieren aus Drittstaaten

Um mit einem Haustier aus einem Drittstaat problemlos wieder nach Österreich einreisen zu können, ist es notwendig, einen Heimtierausweis (pet passport) mit eingetragener gültiger Tollwutimpfung und serologischer Tollwutuntersuchung (Tollwut-Antikörper-Nachweis) mitzuführen! Auch bei nur kurzem Aufenthalt des Tieres außerhalb der EU müssen bei Wiedereinfuhr nach Österreich EU-einheitliche Bestimmungen eingehalten werden! Für Reisen mit einem Heimtier aus einem Drittstaat besuchen Sie bitte diese Seite

 

 

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