EU-Regelung verbietet Verkauf zahlreicher Produkte
veröffentlicht am 25.10.2023
Mikroplastik-Eindämmung in vollem Gange
Die europäische Union setzt damit ihre Bemühungen zur Reduzierung von Mikroplastik in verschiedenen Produktsegmenten um/fort. Um die Bekämpfung von Umweltverschmutzung voranzutreiben, soll auch der Verkauf einiger Artikel untersagt werden. Welche Produkte seit dem 15. Oktober 2023 von diesem Verbot betroffen sind bzw. sein werden, erfahren Sie hier.
Mikroplastik-Verbot betrifft breite Produktpalette
Die Europäische Union verfolgt entschieden ihre Pläne zur Eindämmung von Mikroplastik in einer breiten Palette von Produkten. Die neue Regelung zielt darauf ab, Produkte zu regulieren, „denen Mikroplastik … absichtlich zugesetzt wurde und die es bei Gebrauch freisetzen." Die EU-Kommission definiert Mikroplastik als synthetische Polymerpartikel, die unter 5 Millimeter, organisch, unlöslich und schwer abbaubar sind. Das Hauptziel besteht darin, die Freisetzung des absichtlich den Produkten beigegebenen Mikroplastiks zu verringern.
Unter anderem sind folgende Produkte vom Mikroplastik-Verbot betroffen:
- Künstliche Sportflächen: Das Granulatmaterial, das bei künstlichen Sportflächen eingesetzt wird (bspw. beim Kunstrasenfußball), ist eine Hauptquelle von Emissionen absichtlich zugesetzten Mikroplastiks.
- Kosmetika: Verschiedene Kosmetikprodukte verwenden Mikroplastik für Hautexfoliation (Mikroperlen) aber auch zur Erzielung bestimmter Texturen, Düfte und Farben.
- Detergenzien, Weichmacher, Glitzer, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel, Spielzeug, Arzneimittel und Medizinprodukte: Diese und weitere Produktkategorien werden ebenfalls von den neuen Regelungen erfasst.
Ein Verkaufsverbot wird für einige Produktsegmente erst nach einem längeren Übergangszeitraum in Kraft treten. Damit soll sichergestellt werden, dass die betroffenen Hersteller ausreichend Zeit haben, um auf alternative Materialien umzustellen und ihre Produkte den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend anzupassen.
Umweltschutz im Vordergrund
Mit diesen neuen gesetzlichen Bestimmungen will die Europäische Union verhindern, dass ca. eine halbe Million Tonnen Mikroplastik in die Umwelt gelangen. Dieses und weitere Vorhaben zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung sind sowohl im europäischen „Grünen Deal“, im „Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft sowie im „Null-Schadstoff-Aktionsplan“ festgelegt. Letzteres zielt darauf ab, die Mikroplastikverschmutzung bis 2030 um ein Drittel zu reduzieren.