Umschuldung

Die Durchführung einer Umschuldung hat das Ziel, die Situation von Kreditnehmer:innen zu verbessern. Längerfristig soll es zu einer Verminderung der Rückzahlungsbelastungen kommen. 

Ziele einer Umschuldung

Umschuldungen werden durchgeführt, indem für ein bestehendes Kreditverhältnis neue Bedingungen vereinbart werden oder ein bestehender Kredit durch die Aufnahme eines neuen, günstigeren Kredites vorzeitig zurückgezahlt wird.

Eine Umschuldung kann für Konsument:innen auch Sinn machen, wenn mehrere Kreditverträge zusammengeführt werden oder ein erheblich günstigerer Kreditzinssatz erlangt werden kann.

Auch bei Fremdwährungskrediten kann eine Umschuldung empfehlenswert sein, wenn das Risiko besteht, dass bei einer Verschlechterung des Wechselkurses die Kreditschuld steigt.  


Jedenfalls mehrere Angebote einholen

Eine Umschuldung macht nur dann Sinn, wenn sich die Situation von Kreditnehmer:innen dadurch wirtschaftlich verbessert. Zu bedenken ist, dass eine Umschuldung mit Kosten verbunden ist. Jedenfalls fallen bei einer Umschuldung Bearbeitungskosten oder die Kosten für die Eintragung einer Hypothek im Ausmaß von 1,2 % der Hypothekarsumme (meist um 20 % höher als der Kreditbetrag) an.

Eine Umschuldung macht daher nur dann Sinn, wenn die Ersparnisse durch einen „neuen“ Kredit die damit verbundenen Kosten übersteigt. Für diese Beurteilung lohnt sich insbesondere der Vergleich der jeweiligen effektiven Jahreszinssätze.

Wenn ein laufender Kredit mit einem Fixzinssatz gekündigt und die Bank gewechselt wird, kann das Unternehmen eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Die Bank kann diese Entschädigung verlangen, weil ihr durch die vorzeitige Kündigung zukünftige Zinszahlungen entgehen. Die Vorfälligkeitsentschädigung darf höchstens 1% des vorzeitig zurückgezahlten Kreditbetrags ausmachen.

Bevor man sich zu einer Umschuldung entscheidet, sollte man deshalb von verschiedenen Banken Kreditangebote einholen und Vergleichsrechnungen durchführen, um zu prüfen, ob sich eine Umschuldung unter Berücksichtigung aller Kosten wirklich lohnt.

Vorzeitige Rückzahlung als Alternative

Es kann es günstiger sein, wenn versucht wird, den Kredit vorzeitig zurückzuzahlen. Eine solche Vorgangsweise empfiehlt sich etwa bei variablen Zinssätzen, niedrigen Kreditbeträgen oder wenn die Laufzeit des Kredits schon fast abgelaufen ist. Nach dem Verbraucherkreditgesetz haben Konsument:innen jederzeit das Recht, den Kreditbetrag vor Ablauf der Kreditlaufzeit teilweise oder vollständig zurückzuzahlen.

Keine Umschuldung bei Überschuldung

Die Umschuldung scheitert in der Regel, wenn den:die Kreditnehmer:in bereits überschuldet ist und Kreditraten nicht mehr bezahlen kann. Wenn Zahlungsverzug vorliegt, werden säumige Kreditnehmer:innen auf die Warnliste des Kreditschutzverbandes (KSV 1870) gesetzt. Steht man auf der Liste, sind Banken in der Regel nicht bereit, einen neuen Kredit einzuräumen.

Wenn man einen Kredit nicht mehr bezahlen kann, sollte man sich deshalb an eine Schuldnerberatungsstelle wenden. Keinen Sinn macht es, sich bei einer Überschuldung an Kreditvermittlerunternehmen zu wenden. Diese dürfen keine Schuldnerberatung durchführen und können wegen der schlechten Bonität auch keinen neuen Kredit vermitteln.

WICHTIG

Durch eine Umschuldung kann es dazu kommen, dass Kreditnehmerinnen/Kreditnehmer Ansprüche aus dem alten Kreditverhältnis nicht mehr geltend machen können. Ansprüche können z.B. deshalb bestehen, weil die Bank bei der Aufnahme eines Fremdwährungskredits nicht korrekt über die damit verbundenen Risiken aufgeklärt hat. In Streitfällen ist es deshalb sinnvoll, vor der Umschuldung den Rat von Konsumentenorganisationen oder Rechtsanwaltsbüros einzuholen.

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