Willhaben & Co: Sicher verkaufen

veröffentlicht am 17.01.2022

Tipps für Privatverkäufe auf Kleinanzeigenplattformen.

Der Verkauf von Waren im Internet zwischen Privatpersonen wir immer beliebter. Schnell und einfach lassen sich auf diese Weise nicht mehr benötigte Gegenstände, wie z.B. Spielzeug, Elektrogeräte, Bücher etc. zu Geld machen. Und gebrauchte Sachen zu verkaufen kann durchaus sinnvoll sein. Denn so werden die Gegenstände weiterhin verwendet, sie landen nicht auf dem Müll und belasten nicht die Umwelt.

Schriftzug: Shop mit Maus, © Bild von Geralt auf Pixabay
Beim Verkauf bzw. Kauf über sogenannte Kleinanzeigenplattformen - wie zum Beispiel Willhaben, Shpock, ebay, etc. - handelt es sich meist um einen Privatkauf bzw. -verkauf.

Dabei schließen zwei Privatpersonen einen Kaufvertrag miteinander. Bei solchen Verträgen gilt kein Konsumentenschutzrecht. Zum Beispiel kann im Unterschied zu einem Vertrag mit einem Unternehmen die Gewährleistung ausgeschlossen werden.

Lieder rufen derartige Geschäfte auf Kleinanzeigenplattformen auch Betrüger:innen auf den Plan, die vor allem unachtsame Personen abzocken wollen.

Tipps zum sicheren Verkaufen auf Kleinanzeigenplattformen

  • Grundsätzlich müssen Sie auch, wenn Sie Ihre Sachen privat verkaufen, für die Mangelfreiheit des Gegenstandes einstehen. Zwischen zwei Privatpersonen kann die Gewährleistung bei Kaufvertragsabschluss jedoch ausgeschlossen werden. Vermerken Sie diesen Hinweis auf Ihrem Verkaufsangebot.
  • Wenn Sie defekte Sachen verkaufen, obwohl Sie den Mangel kennen oder hätten erkennen müssen, kann der:die Käufer:in den Vertrag allerdings wegen Irrtums anfechten und Sie können schadenersatzpflichtig werden. Da hilft auch kein Gewährleistungsausschluss. Mängel sollten Sie deshalb nicht verschweigen, sondern wahrheitsgetreu bei der Artikelbeschreibung angeben.
  • Vermeiden Sie Verkäufe ins Ausland und versenden Sie die Ware erst, wenn der vereinbarte Kaufpreis auf Ihrem Konto eingelangt ist. Warten Sie bei Schecks auf die Deckungsprüfung durch Ihre Bank. Bei Zahlungen mittels PayPal vertrauen Sie nicht auf Zahlungsbestätigungen per E-Mail, da diese gefälscht sein könnten. Prüfen Sie direkt auf Ihrem Konto ob die Zahlung erfolgreich eingegangen ist. Die sicherste Form bleibt die Übergabe der Ware gegen Barzahlung des Kaufpreises.
  • Verwenden Sie für Ihre Verkaufsanzeigen nur selbstgemacht Fotos. Bilder oder Fotos die im Internet frei abrufbar sind, können nicht beliebig verwendet werden kann. Fehlt Ihnen für die Veröffentlichung eines fremden Fotos oder Bildes die Zustimmung der Rechtsinhaberin bzw. des Rechteinhabers, begehen Sie eine Urheberrechtsverletzung. 

Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie auf der Watchlist Internet der Internet-Ombudsstelle.

Die Internet-Ombudsstelle dokumentiert auf ihrer Webseite Watchlist-Internet laufend die neuesten betrügerischen Methoden. Auf dieser Webseite können Sie auch selber Internetfallen melden.

Informationen rund um das Thema Urheberrecht und Abmahnungen können Sie auf der Webseite der Internet-Ombudsstelle nachlesen. 

Konsumentenfragen Newsletter

Aktuelle Neuigkeiten aus allen Bereichen der Konsumentenfragen