"Adventslesungen" mit noyb

veröffentlicht am 26.11.2021

Weil noyb den Entscheidungsentwurf der Datenschutzbehörde  im Verfahren gegen Facebook veröffentlicht hat, will diese noybs Verfahrensrechte aussetzen, bis noyb Verschwiegenheitsvereinbarung unterschrieben hat. Noyb protestiert und veranstaltet „Adventslesungen“ aus Facebook Akten.

Angefangen hat alles 2018 mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der nachfolgenden Änderung der Geschäftsstrategie von Facebook. Die von Max Schrems ins Leben gerufene österreichische Datenschutzorganisation noyb hat gegen Facebook eine Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) eingereicht: Nach Ansicht von noyb versuche Facebook durch eine Änderung der AGB die Vorgaben der DSGVO für die Einwilligung und vor allem das mit dieser verbundene Recht, die Einwilligung zu jeder Zeit widerrufen zu können, zu umgehen.

Einwilligung versus Vertrag

Jede Datenverarbeitung braucht nach der DSGVO eine Rechtsgrundlage. Die DSGVO sieht sechs Rechtsgrundlagen vor, unter anderem die Einwilligung und die Verarbeitung, die für die Erfüllung eines Vertrags erforderlich ist. Ist die Datenverarbeitung zur Erfüllung des Vertrags notwendig, braucht es keine explizite Einwilligung mehr.

Facebook änderte mit Inkrafttreten der DSGVO seine AGB. Die Datenverarbeitung zum Zweck personalisierter Werbung wurde in den Vertrag aufgenommen. Wer also einen Vertrag mit Facebook abschließt, stimmt damit „automatisch“ zu, dass ihre/seine Daten zu individualisierter Werbung verwendet werden. Eine zusätzliche gesonderte Einwilligung ist in diesem Fall nicht mehr erforderlich. Noyb zeigt auf, dass diese Umgehung auch dazu führt, dass Nutzende dieser Art der Datenverwendung nicht mehr widersprechen können, weil sie bereits Vertragsinhalt geworden sei.

Korrespondenz mit der irischen Datenschutzbehörde

Da Facebooks Hauptsitz in Irland ist, hat die österreichische Datenschutzbehörde die Beschwerde zuständigkeitshalber an die irische Datenschutzbehörde (DPC) weitergeleitet. Nach mehr als drei Jahren erließ die irische Datenschutzbehörde nun einen "Entscheidungsentwurf", in dem Facebooks AGB-Änderung für rechtmäßig befunden wurde. Nachdem noyb diese Entscheidung veröffentlicht hatte, forderte DPC noyb auf, die Entscheidung der Datenschutzbehörde sowie noybs eigene Stellungnahmen zu löschen und forderte noyb mit Schreiben vom 12.11.2021 auf, eine Verschwiegenheitsvereinbarung abzugeben.

Keine Rechtsgrundlage

Die DPC hat – so noyb - keine Rechtsgrundlage für die Forderung, dass Dokumente in einem öffentlichen Verfahren mit Millionen Betroffenen vertraulich behandelt werden müssen. Wie die österreichische Datenschutzbehörde bestätigte, unterliegen derartige Verfahrensdokumente nicht der Geheimhaltung. Auch nach irischem Recht gibt es keine gesetzliche Verpflichtung für die Parteien, Dokumente vertraulich zu behandeln. Für Max Schrems, Vorsitzender von noyb.eu, liegt eine faktische Erpressung vor: „Prozessrechte wurden davon abhängig gemacht, dass wir eine Verschwiegenheitsvereinbarung zu Gunsten der Behörde und Facebook unterzeichnen."

"Adventslesungen" aus Facebook-Akten 

Aus Protest hat noyb angekündigtsogenannte "Adventslesungen" aus verschiedenen Facebook- und DPC-Dokumenten durchzuführen. An jedem Adventssonntag wird noyb ein anderes Facebook-Dokument zusammen mit einem Erklärungsvideo veröffentlichen.
Die "Adventslesungen" werden auf der Website von noyb veröffentlicht.

Wir wünschen eine spannende Lektüre bzw ein erkenntnisreiches Hörvergnügen!

Konsumentenfragen Newsletter

Aktuelle Neuigkeiten aus allen Bereichen der Konsumentenfragen