Betriebskosten
Bei Wohnungen, für die das Mietrechtsgesetz zur Gänze gilt und bei Genossenschaftswohnungen sind die Betriebskosten im Gesetz genau angeführt.
Mieterinnen/Mietern dürfen nur folgende Kosten weiterverrechnet werden:
- Wassergebühren,
- Kosten der regelmäßigen Rauchfangkehrung,
- Kanalgebühren,
- Kosten der Schädlingsbekämpfung und Müllabfuhr,
- Kosten der allgemeinen Hausbeleuchtung,
- Kosten für die Aufwendungen der Hausbetreuung (Reinigung),
- Kosten der Gebäudeversicherung gegen Feuer- und Wasserschäden sowie die
- Kosten der gesetzlichen Haftpflichtversicherung,
- Kosten für die Verwaltung des Hauses,
- Kosten für den Betrieb von Gemeinschaftsanlagen (z.B. Waschküche, Sauna, Schwimmbad, Aufzug, gemeinsame Heizanlage).
Meist wird eine monatliche Betriebskostenpauschale eingehoben und die tatsächlichen Kosten werden einmal jährlich abgerechnet. Die Abrechnung der Betriebskosten muss bis spätestens 30. Juni des Folgejahres vorliegen. Mieterinnen/Mieter können auch Einsicht in die Belege nehmen. Ergibt sich aus der Abrechnung ein Guthaben, muss dieses zurückerstattet werden; Fehlbeträge werden nachgefordert.
Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Betriebskostenabrechnungen. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass auch Reparaturrechnungen für Leitungen, Aufzüge, Rauchfänge, etc. weiterverrechnet werden. Auch für „Manipulationsspesen" (z.B. für die Übersendung von Zahlscheinen) und Rechtsanwaltskosten müssen Sie nicht aufkommen. Auch der Einbau einer Gegensprechanlage darf Ihnen nicht verrechnet werden.
Heizkostenabrechnungsgesetz
Hat ein Gebäude mit mindestens vier Nutzungsobjekten (z.B. Wohnungen, Büros oder Geschäftslokale) eine gemeinsame Heiz- und/oder Warmwasserversorgung, so wird die Aufteilung durch das Heizkostenabrechnungsgesetz geregelt. Dieses gilt sowohl für Miet- als auch für Eigentumswohnanlagen.
Die Energiekosten werden je nach Verbrauch auf die einzelnen Abnehmerinnen/Abnehmer aufgeteilt. Dafür braucht man in den einzelnen Nutzungsobjekten Vorrichtungen(Messgeräte) zur Ermittlung des jeweiligen Verbrauchs. Zwischen 55% und 75% der Energiekosten werden nach dem Verbrauch abgerechnet. Der Rest wird nach der beheizbaren Nutzfläche aufgeteilt.
Der genaue Anteil, der verbrauchsabhängig abgerechnet wird, muss schriftlich vereinbart werden. Kommt keine Einigung zustande, sind 65% der Energiekosten nach dem Verbrauch und 35% nach der Nutzfläche zu verteilen. Die Verbrauchsanteile von Heizung und Warmwasser müssen getrennt erfasst werden. Ist dies nicht möglich, werden ein Heizkostenanteil von 70% und ein Warmwasserkostenanteil von 30% angenommen. Eine abweichende Vereinbarung ist zulässig, der Anteil der Heizkosten muss dabei zwischen 60 und 80 % betragen.
Material
Betriebskosten - Mehr Durchblick bei Mietwohnungen.
Erhältlich bei de Arbeiterkammer.
www.arbeiterkammer.at/service/broschueren/Wohnen/index.html
Mietrecht für Mieter.
Erhältlich bei der Arbeiterkammer.
www.arbeiterkammer.at/service/broschueren/Wohnen/index.html
Wohnrecht für Mieter von Genossenschaftswohnungen.
Erhältlich bei der Arbeiterkammer.
www.arbeiterkammer.at/service/broschueren/Wohnen/index.html
Online-Mietenrechner Wien: Zur Überprüfung, ob bestehende Mieten angemessen sind.
Hrsg. Stadt Wien.
www.wien.gv.at/wohnen/wohnbautechnik/pruefen/mietzinsberechnung.html
VKI Ratgeber: Fair (ver)mieten.
Erhältlich beim VKI oder im Buchhandel. Kosten € 19,90.
KONSUMENT.AT - Fair (ver)mieten
VKI Ratgeber: Mietrecht in Österreich
Erhältlich beim Verein für Konsumenteninformation, Kosten: € 19,90
www.konsument.at/mietrecht
Links
Informationen rund um den Mietvertrag der Arbeiterkammer.
Mietvertrag | Arbeiterkammer
Heiztherme oder Wasserboiler kaputt, wer muss reparieren? Informationen der Arbeiterkammer.
https://wien.arbeiterkammer.at/beratung/Wohnen/miete/Heiztherme_kaputt__Vermieter_muss_reparieren.html
Kostenlose Hilfestellung erhalten Konsumentinnen und Konsumenten bei der Arbeiterkammer.
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/index.html
Mieter-Interessens-Gemeinschaft-Österreich: Hier finden Sie alle Standorte österreichweit.
http://mig.at/pages/adressen.php
Mieterschutzverband Österreich: Hier finden Sie alle Standorte österreichweit.
https://www.mieterschutzverband.at/kontakt-mieterschutz-verband-oesterreich/
Mietervereinigung Österreich: Hier finden Sie alle Standort österreichweit.
https://mietervereinigung.at/763/Kontakt-Impressum
Informationen zum Verbraucherrecht des Vereins für Konsumenteninformation (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) mit aktuellen Gerichtsurteilen, News und Musterbriefen.
www.verbraucherrecht.at
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VERBRAUCHERSCHLICHTUNG
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Schüttaustraße 1-39, 1220 Wien
Telefon:
+43 1 319 44 86
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www.mieterinnen.org
Der Verein bietet eine kostenlose telefonische Beratung: Montag und Mittwoch von 15.00 - 18.00 Uhr.
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Antonsplatz 22, 1100 Wien
Telefon:
+43 1 602 25 31
http://mig.at/pages/leistungen.php
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MIETERSCHUTZVERBAND ÖSTERREICHS – WIEN
Praterstraße 25, 1020 Wien und Döblergasse 2, 1070 Wien
Telefon:
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office@mieterschutzwien.at
https://www.mieterschutzwien.at/
Beratung von Mitgliedern nach telefonischer Vereinbarung.
MIETERVEREINIGUNG ÖSTERREICHS – WIEN
Reichsratsstraße 15, 1010 Wien
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+43 50 195-3000
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Lichtenfelsgasse7/1, 1010 Wien
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+43 1 51 25 360
service@mieterbund.at
wien.mieterbund.at