Wo ist mein Paket?

veröffentlicht am 15.04.2022

Das Volumen der versendeten Pakete steigt laufend, trotzdem nur geringfügige Steigerung der Anzahl der Schlichtungsverfahren bei der RTR

Stapel von verschiedenen Paketen , ©  Claudio Schwarz on Unsplash
Kennen Sie das auch? Sie kommen gerade nach Hause und finden im Postkasten einen der bekannten gelben Zettel vor; Ihr Paket konnte nicht zugestellt werden, aber wo ist es jetzt?

Zustellprobleme dominieren Schlichtungsverfahren mit Postdienste-Anbietern

Die coronabedingten Lockdowns und der dadurch verstärkt gestiegene Onlinehandel haben im vergangenen Jahr für einen weiteren Anstieg bei Paketversendungen gesorgt. Nach vorsichtigen Schätzungen der Rundfunk- und Telekom-Regulierungs-GmbH (RTR) wurden 2021 ca. 585 Millionen Briefe und 308 Millionen Pakete zugestellt.

Die Schlichtungsstelle für Postdienste registrierte für 2021 trotzdem nur 22 Fälle mehr (+ 3,6 %) als 2020. Bei diesem Sendungsvolumen ist es erstaunlich, dass es nicht mehr als insgesamt 634 Verfahren gab; „Angesichts dieser enormen Sendungsmengen ist die Anzahl der Schlichtungsverfahren mehr als gering“, sagt Dr. Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post.

Die Hauptursache der Beschwerden waren Probleme bei der Zustellung von Paketen, Verlust von Paketsendungen im Auslandsverkehr und Zustellprobleme bei Briefsendungen. Die wichtigsten Anbieter waren die österreichische Post, DPD, GLS und UPS, wobei die ÖPost die steigenden Zahlen am besten bewältigen konnte.

Ergebnis der Schlichtungsverfahren 

Von den 2021 abgeschlossenen Verfahren endeten fast 78 % der Fälle mit Einigung oder  Entschädigungszahlung. 

In nur 18 Fällen wurde nach sorgfältiger Prüfung festgestellt, dass kein berechtigter Anspruch seitens des:der Beschwerdeführenden bestand, weshalb der Schlichtungsantrag wurde zurückgewiesen.

Allerdings müssen viele Fälle deshalb zurückgewiesen werden, weil die Verfahrensvoraussetzungen fehlen. Oft sind es nämlich die Empfänger:innen, die einen Anlass zur Beschwerde hätten. Mangels Vertragsbeziehung mit dem Postdiensteanbieter können aber nicht sie, sondern müssen die Versender:innen als Vertragspartner des Postdiensteanbieters einen Schlichtungsantrag stellen .

Portal für Post-Empfangsbeschwerden

Da in der Mehrzahl der Fälle nur die Versender:innen ein Verfahren beantragen können, hat sich die RTR dazu entschlossen, ein eigenes Meldeportal für Empfängerbeschwerden einzurichten.

„Die Leidtragenden bei Problemen mit der Paketzustellung sind aber hauptsächlich auf der Empfängerseite zu finden. Um hier Betroffenen Raum für ihre Beschwerden zu bieten, haben wir letztes Jahr auf unserer Website das sogenannte Portal für Post-Empfangsbeschwerden eingerichtet…“ informiert der RTR Geschäftsführer und hält fest, dass bereits mehr als 9.000 Post-Empfangsbeschwerden in den letzten 12 Monaten eingegangen sind.

Das Portal für Post-Empfangsbeschwerden steht unter https://www.rtr.at/post-empfangsbeschwerden zur Verfügung.

Wie die Schlichtungsstelle für Postdienste in der Praxis arbeitet, wie Sie einen Antrag stellen können und vieles mehr können Sie auf der Website unter dem Punkt  Schlichtungsstelle für Postdienste | RTR erfahren.

Den gesamten Bericht, der auch die Schlichtung im Bereich Telekommunikation und Medien umfasst, können Sie im Jahresbericht nachlesen.

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