WOHNSCHIRM – ein bundesweites Programm zur Sicherung des eigenen Zuhauses

veröffentlicht am 30.05.2022

Über 600 Menschen in über 270 Haushalten konnte in den ersten drei Monaten bundesweit geholfen werden

Logo Wohnschirm, Zeichnung von Regenschirm , © BMSGPK
Jedes Jahr sind zehntausende Menschen in Österreich mit einem Delogierungsverfahren konfrontiert. Für die Betroffenen eine unglaublich schwierige Situation – sie stehen vor dem Verlust ihres Zuhauses. Aus diesen Gründen hat das Sozialministerium den WOHNSCHIRM ins Leben gerufen: Eine neue Sozialleistung für Mieter:innen, die im Zuge der Covid-Krise ihre Miete nicht mehr bezahlen konnten. In besonders prekären Situationen wird der WOHNSCHIRM gespannt und direkt konkrete und schnelle Hilfe angeboten, damit das eigene Zuhause erhalten bleibt.

Konkret unterstützt der WOHNSCHIRM Mieter:innen durch:

  • eine einmalige Übernahme von Kosten, die zur Sicherung der Wohnung notwendig sind – also Mietrückstände
  • Anwalts- und Gerichtskosten-  sofern diese nicht selbst gedeckt werden können.
  • Sollte das derzeitige Mietverhältnis nicht mehr leistbar und dauerhaft sein, kann durch eine einmalige finanzielle Hilfe (Umzugspauschale) der Umzug in eine dauerhafte und leistbare Wohnung ermöglicht werden.

Der WOHNSCHIRM ergänzt die bestehenden Hilfen der Länder, Städte und Gemeinden. Das erklärte Ziel ist es, dass Menschen nicht wegen Mietrückständen ihr eigenes Zuhause verlieren. Dafür werden vom Sozialministerium bis Ende des Jahres 2023 insgesamt 24 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

28 Beratungsstellen, in allen Bundesländern 

Die Antragsstellung erfolgt in einer anerkannten Beratungseinrichtung. Insgesamt gibt es 28 Anlaufstellen in allen Bundesländern. Dadurch ist ein niederschwelliger und regionaler Zugang zum WOHNSCHIRM in ganz Österreich sichergestellt.  Die Sozialarbeiter:innen in diesen Beratungsstellen verschaffen sich gemeinsam mit den Betroffenen einen Überblick über die Wohn- und Einkommenssituation, beraten umfassend über die möglichen Unterstützungsleistungen und unterstützen bei der Antragsstellung. Eine Beratung ist jedenfalls sinnvoll, wenn Mieter:innen einen Hauptwohnsitz in Österreich und einen Mietrückstand haben, der aus eigenen Mitteln nicht bezahlt werden kann.

Ziel: Menschen dürfen wegen Mietrückständen ihr eigenes Zuhause nicht verlieren

Expert:innen rechnen damit, dass die Anzahl an Räumungsklagen und Wohnungsverlusten aufgrund der COVID-19-Krise und der Teuerung zunehmen wird.

Bereits jetzt stellen die Wohnkosten für 825.000 Menschen eine schwere finanzielle Belastung dar. Für 228.000 Menschen (d.h. 9% aller Mieter:innen) in Österreich kam es im Befragungszeitraum zu Mietrückständen. Weitere 732.000 Personen gehen davon aus, dass sie in den kommenden drei Monaten mit Zahlungsschwierigkeiten bei ihren Wohnkosten konfrontiert sein werden. (Quelle: So geht's uns heute, Statistik Austria, Mai 2022, Befragungszeitraum 4. Quartal 2021).

Alle Beratungsstellen und weitere Informationen gibt es unter www.wohnschirm.at und über das Bürgerservice Telefon +43 (0) 800 201 611 , Mo – Fr von 8 bis 17 Uhr, E-Mail: buergerservice@sozialministerium.at


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