Unzulässige Preiserhöhung: VKI einigt sich nun auch mit einigen Energieanbietern aus Vorarlberg
veröffentlicht am 24.03.2021
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte 2019 die EVN wegen einer nach Ansicht des VKI unzulässigen Preisänderungsklausel geklagt und vom OGH Recht bekommen. Auf Grundlage dieser Entscheidung hat der VKI mit Energieanbietern aus mehreren Bundesländern verhandelt und auch bereits mit einigen eine Lösung gefunden. Nun konnte sich der VKI auch mit einigen Energieanbietern aus Vorarlberg auf eine außergerichtliche Lösung für betroffene Haushaltskundinnen und -kunden einigen.
Zur Vorgeschichte
Außergerichtliche Lösungen mit Vorarlberger Energieanbieter
Um lange Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, einigte sich der VKI außergerichtlich mit folgenden Energieanbietern aus Vorarlberg. Die kostenlose Anmeldung über den VKI ist bis spätestens 31.05.2021 möglich. Voraussetzungen zur kostenlosen Teilnahme an der VKI-Aktion können Sie den unten angeführten Links entnehmen:
Einigung mit Stadtwerke Feldkirch