Wie steht es um Insekten als Lebensmittel?

veröffentlicht am 23.10.2025

Am 23. Oktober 2025 jährt sich der Weltspeiseinsekten-Tag zum zehnten Mal.

Im Jahr 2015 wurde der Weltspeiseinsekten-Tag vom belgischen Unternehmer Chris Deruffer ins Leben gerufen. Er wollte damit unter anderem das Bewusstsein für Insekten als Lebensmittel stärken und die öffentliche Akzeptanz für diese neuen Lebensmittel erhöhen. Was hat sich seither getan?

Mehlwurm, Wanderheuschrecke & Co

2021 wurde mit dem gelben Mehlwurm (Tenebrio molitor) das erste Insekt als neuartiges Lebensmittel in der Europäischen Union (EU) nach einem aufwendigem Verfahren zugelassen. Es folgten die Zulassungen von Wanderheuschrecke (Locusta migratoria), Hausgrille (Acheta domesticus) sowie Larven des Getreideschimmelkäfers (Alphitobius diaperinus).

Insekten gelten in der EU als neuartige Lebensmittel. Diese können erst dann auf den Markt gebracht werden, wenn ihre Sicherheit durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) untersucht und bestätigt wurde. Im Rahmen der Zulassung wird genau festgelegt in welchen Mengen das jeweilige Insekt in bestimmten Lebensmitteln als Zutat eingesetzt werden darf.

Zuletzt wurde Anfang 2025 erlaubt, UV-behandeltes Mehlwurmpulver in verschiedenen Produkten wie Brot, Backwaren, Käse und verarbeiteten Kartoffelprodukten zu verwenden. Dies hat teilweise für große Verunsicherung in der Bevölkerung gesorgt.

Transparenz durch Kennzeichnung

Bei Lebensmitteln mit Insekten als Zutat handelt es sich jedoch nach wie vor um Nischenprodukte. Es ist auszuschließen, dass Insekten wahllos Lebensmitteln beigemengt werden und dadurch ungewollt von Konsument:innen verzehrt werden.

Einerseits sind Lebensmittel aus Insekten aufgrund der eher aufwändigen Herstellung oft teurer, andererseits müssen sie verpflichtend gekennzeichnet werden, um die für Konsument:innen so wichtige Transparenz zu gewährleisten.

Zusätzlich sind besondere Hinweise für Allergiker vorgeschrieben, da gerade Personen mit Allergien gegen Hausstaubmilben oder Krustentieren beim Verzehr von Insekten aufgrund möglicher Kreuzallergien vorsichtig sein sollten.

Fazit

In Österreich werden Insekten derzeit nur in wenigen Lebensmitteln als Zutat auf den Markt gebracht – das Angebot beschränkt sich auf einzelne Nischenprodukte. Hier muss klar gekennzeichnet werden, welches Insekt verwendet wird. Ebenso muss ein Hinweis auf mögliche Kreuzallergien angebracht werden. Die Qualität und Sicherheit der Lebensmittel, die Insekten als Zutat enthalten, wird – wie auch bei herkömmlichen Lebensmitteln – durch die amtliche Kontrolle gesichert.

 

Weiterführende Links:

Neuartige Lebensmittel - KVG

FAQ Insekten - KVG

Insekten in Lebensmitteln - AGES

Rückstände, Mikrobiologie und Authentizität von Insekten(erzeugnissen) - AGES

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