Verkauf von Karten für die Salzburger Festspiele über die Ticketplattform Viagogo unzulässig

veröffentlicht am 18.03.2023

Die Vermittlung von Eintrittskarten für die Salzburger Festspiele durch Viagogo, oftmals zu vielfach überhöhten Preisen, war rechtswidrig.

Jedermann und der Tod (Cornelius Obonya und Peter Lehmeier), Salzburger Festspiele 2014, © Christian Michelides, Wikimedia
Der Salzburger Festspielfonds hat mit seiner Klage gegen den Online-Kartenvermittler Viagogo wegen unzulässiger Vermittlung von Eintrittskarten nun auch in letzter Instanz Recht bekommen. Laut einer Aussendung der Salzburger Festspiele habe Viagogo in einem zweieinhalb Jahre andauernden Prozess versucht, sich als schlichte Vermittlungsplattform darzustellen und so einer Haftung zu entgehen. Der Oberste Gerichtshof bestätigte nun, dass Viagogo selbst den Kartenverkauf auf seiner Plattform unterstützt und daher auch für unrechtmäßige Inhalte und rechtswidrige Tätigkeiten auf seiner Plattform haftet.

Täuschung durch falsche Informationen per E-Mail

Laut dem Höchstgericht erteilte Viagogo selbst den Ticketkäufer:innen unrichtige Informationen: Die Ticketplattform teilte den Käufer:innen nämlich unrichtigerweise per E-Mail mit, dass tatsächlich abgesagte Veranstaltungen während der Corona-Pandemie nur verschoben worden wären und dass die Personalisierung der Tickets auf einen fremden Namen keinen Einfluss auf den Einlass zu den Veranstaltungen hätte. Zudem legte sie die Identität der Verkäufer:innen der Tickets nicht offen. Viagogo trug daher selbst aktiv dazu bei, Ticketkäufer:innen zu täuschen.

Anbieten von Tickets zum Weiterverkauf über Internetmarktplätze verboten

Der Salzburger Festspielfonds vertreibt die Tickets zu seinen Veranstaltungen ausschließlich selbst oder durch ausgewählte Kartenbüros. Das öffentliche Anbieten von Tickets zum Weiterverkauf, insbesondere auch über Internetmarktplätze, ist nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Festspielfonds verboten. Viagogo erweckte durch mehrere Aktivitäten den falschen Eindruck, dass der Ticketverkauf auf der Plattform genehmigt sei und täuschte so die Käufer:innen der Tickets. Zum einen verwendete Viagogo die Marke „Salzburger Festspiele“ in seiner Werbung und platzierte die Festpielkarten als eigene Ticketkategorie auf seiner Internetplattform. Zum anderen verursachte die Ticketplattform diese Täuschung auch durch E-Mails, die an Käufer:innen versendet wurden.

Im guten Glauben erworben

Erklärtes Ziel der Klage des Salzburger Festspielfonds war es, die überhöhten und unrechtmäßigen Kartenangebote dieses Online-Kartenvermittlers zu unterbinden. Dies wurde mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nun auch erreicht. Seit Jahren hatten sich Beschwerden von in die Irre geführten Festspielkund:innen gehäuft, die auf Viagogo-Webseiten Festspielkarten im guten Glauben gekauft hatten, dass ihr Vertragspartner der Salzburger Festspielfonds wäre. Im Nachhinein mussten sie feststellen, dass sie die Tickets bei Viagogo zu einem Vielfachen des offiziellen Werts erworben hatten.

Festspiel mit Nachspiel

Viagogo muss nun auf seiner Webseite das Urteil für vier Wochen veröffentlichen. Darüber hinaus muss das Urteil in reichweitenstarken Medien in Österreich, Deutschland und der Schweiz auf Kosten von Viagogo veröffentlicht werden.

"Das richtungsweisende Urteil gegen die irreführenden und kundenfeindlichen Geschäftspraktiken von Viagogo ist ein großer Erfolg für den Schutz unserer Festspielgäste und wird weit über die Grenzen Salzburgs und Österreichs hinaus Wirkung zeigen", freute sich Lukas Crepaz, Kaufmännischer Direktor der Salzburger Festspiele.

Wir freuen uns mit ihm!

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