Umfrage Konsumentenschutz heute - Folge 4

Unsere Befragten stellten die Sicherheit von Produkten an die 3. Stelle der Wichtigkeit, und zwar sowohl persönlich als auch als Thema der Konsumentenpolitik. Damit zeigt sich, dass durchaus geschätzt wird, was eigentlich still und im Hintergrund von den Marktüberwachungsbehörden und sonstigen Zuständigen geleistet wird.

Die durchgehende Kontrolle der Produktsicherheit in Zeiten des weltweiten Handels wäre angesichts der Vielzahl an Produkten unmöglich. Daher gibt es in der Europäischen Union die Verpflichtung für alle Unternehmen, die Produkte auf den Markt bringen, nur sichere Produkte anzubieten. 

Kaputtes Smartphone, © Photo on Bru-nO by Pixabay

Bei Produkten, die an sich ein Gefährdungspotential enthalten und bei Spielzeug heißt das, dass eine Konformitätsbescheinigung - bei vielen Produkten von einer unabhängigen Prüfanstalt  - vorliegen muss. Das Vorliegen dieser Bescheinigung erkennt man an der CE-Kennzeichnung am Produkt. Ob die Sicherheit tatsächlich gegeben ist, wird von den Behörden stichprobenartig kontrolliert.  Zusätzlich werden Produktgruppen untersucht, wenn es bereits Beanstandungen gibt. 

Vor allem für Spielzeug, Lebensmittel und Produkte ohne besonderes Gefährdungspotential (Kinderhochstühle, Babytragen, Glasflaschen für Sodasprudler...) gibt es in ganz Österreich speziell ausgebildete Marktüberwachungsorgane, die im Rahmen von jährlichen Schwerpunkten Proben ziehen. Diese werden entweder von der AGES oder von einer akkreditierten Prüfanstalt nach den geltenden Sicherheitsnormen überprüft. Erfreulicherweise ergeben diese Überprüfungen nahezu keine Gefahrentatbestände. Die meisten Mängel sind geringfügiger Natur oder betreffen Kennzeichnungselemente.

Der Zoll übernimmt bei spezifizierten Produktgruppen (Feuerzeuge, Laserpointer, Mund-Nasen-Schutzmasken...) die Überprüfung und kann die Einfuhr untersagen.

Verbraucher/innen finden Informationen über gefährliche Produkte, die vom Markt genommen wurden oder von einer Rückrufaktion betroffen sind, auf der öffentlichen RAPEX (Rapid Exchange of Information System)-Website der Europäischen Kommission. Informationen über Rückrufe von problematischen Produkten, va. Lebensmitteln findet man auf der Website der AGES . Dort ist auch eine entsprechende App abrufbar.

Qualitätskontrollen fallen in den Aufgabenbereich der Hersteller und sind nicht Sache von Behörden.

Welche Ideen wir besonders erwähnenswert finden

  • Bessere und detailliertere Informationen für Konsumenten
  • Öffentlich zugängliche Internetplattformen mit Rezensionen über Produkte und deren Erzeuger
  • In Forschung investieren
  • Zentrale Marktüberwachung

Was dürfen wir erwarten?

Auch zu diesem Thema gab es wieder zahlreiche Vorschläge; die meisten davon sind aber im Fall der Produktsicherheit bereits verwirklicht. Insbesondere existieren - wie oben dargestellt - bereits einige Plattformen zur Information der Letztverbraucher/innen.

Viele Produkte müssen schon auf Grund europäischer oder internationaler Sicherheitsnormen Warnhinweise und Kennzeichnungen enthalten. Allerdings besteht derzeit in Österreich keine Verpflichtung  den Hersteller oder Importeur eines Produktes bekannt zu geben. Mit der für das Jahr 2021 seitens der Kommission angekündigten Novelle der Produktsicherheitsrichtlinie wird auch in Österreich die Angabe des Herstellers/Importeurs verpflichtend. 

Wenn Konsument/innen online in Drittstaaten einkaufen, können sie sich nicht auf die Einhaltung von europäischen Sicherheitsnormen verlassen.

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