Tollwut: Toll zu wissen!
veröffentlicht am 26.09.2025
Ein wildes Tier mit Schaum vor dem Maul, das verbinden viele sofort mit Tollwut. Doch was genau hinter der Krankheit steckt, ist nicht immer klar. Und betrifft uns das in Österreich überhaupt?
Die Antwort ist ganz klar: JA!
Die Tollwut ist eine ansteckende Viruserkrankung, die als Zoonose nicht nur Tiere, sondern auch uns Menschen befallen kann. Ohne Impfung oder sofortige Behandlung verläuft die Krankheit fast immer tödlich, meist innerhalb weniger Wochen bis Monate. Österreich ist seit 2008 offiziell frei von Tollwut. Der letzte Ausbruch bei uns wurde 2006 bei einem Fuchs gemeldet. Allerdings ist das Tollwutvirus noch längst nicht ausgerottet. Vor allem in Afrika, Asien und Südamerika kommt es immer noch häufig vor. Bei Reisen in solche betroffenen Gebiete wird deshalb eine Tollwut-Schutzimpfung empfohlen. Aber auch im Osten Europas werden immer wieder infizierte Tiere aufgefunden. Das sind z.B. Wildtiere wie Füchse, Dachse und Waschbären, aber auch Haustiere wie Hunde, Katzen oder Rinder. Im Jahr 2024 gab es sogar im Osten von Ungarn und der Slowakei einzelne Fälle, ein Beweis dafür, dass Viren keine Staatsgrenzen kennen.
Was tun im Ernstfall?
Wenn man von einem tollwutverdächtigen Tier gebissen wird, sollte man möglichst schnell einen Arzt aufsuchen. Eine rasche Heilimpfung kann den Ausbruch der Krankheit verhindern. Denn ist die Tollwut einmal ausgebrochen, ist sie nicht mehr heilbar. Die Tollwutberatungsstelle der AGES in Wien berät bei solchen Bissvorfällen mit Tollwutverdacht.
Wichtig für unsere Haustiere:
Die Tollwut ist für uns Menschen aber nicht nur interessant, weil wir uns vor einer Erkrankung schützen müssen, sondern auch wenn wir unsere Haustiere auf Reisen mitnehmen wollen. Für Hunde, Katzen und Frettchen gibt es den EU-Heimtierausweis, den nur Tierärzte ausstellen dürfen. In dem werden die Daten von Tier und Besitzer eingetragen sowie alle Impfungen des Haustieres. Besonders wichtig hierfür ist, dass das Tier einen Chip zur Identifizierung haben muss. Dieser Ausweis gilt dann als Dokument für das Tier sowohl in der EU, als auch außerhalb der EU und muss für alle Reisen über die österreichische Grenze hinaus auch eine gültige Tollwutimpfung enthalten!
ACHTUNG: Für eine gültige Tollwutimpfung müssen bestimmte Zeitintervalle eingehalten werden. Je nach Reiseland bestehen unterschiedliche Anforderungen.
Informationen zu den Bestimmungen zur Gültigkeit der Tollwut Impfung finden Sie unter diesem Link unter „Weitere Informationen“.
Bei Reisen in Länder, die nicht frei von der Tollwut sind, müssen außerdem auch geimpfte Tiere einen gültigen Tollwut-Antikörper-Nachweis haben. Diese sogenannte „Titer-Bestimmung“ muss schon gut einen Monat VOR der Reise durchgeführt werden in einem Labor, das von der EU anerkannt ist (in Österreich die AGES in Mödling). Wenn die Titer-Bestimmung außerhalb der EU gemacht wird, muss danach sogar noch drei Monate bis zur Reise gewartet werden.
Vor allem bei der Rückkehr nach Österreich ist das wichtig: Hunde, Katzen und Frettchen, die ohne gültige Tollwutimpfung und Titer-Bestimmung nach Österreich einreisen wollen, müssen monatelang in Quarantänestationen, um sicherzustellen, dass sie gesund sind. Kein schöner Urlaub für Herrchen und Frauchen – und schon gar nicht für Wuff und Schnuff!
Weitere Infos:
Reisen mit Heimtieren in der EU/im EWR – Heimtierausweis
Bundesamt für Verbrauchergesundheit (BAVG) - Lebende Tiere - BAVG
Auskunft zur Tollwutantikörperbestimmung - AGES
Quellen:
Tierseuchenradar – August 2025 - AGES
Reisen mit Heimtieren in der EU/im EWR – Heimtierausweis
Bundesamt für Verbrauchergesundheit (BAVG) - Lebende Tiere - BAVG