Strom und Gas beim Umzug: So behalten Sie den Überblick
veröffentlicht am 22.09.2025
Von der Anmeldung beim Einzug bis zur Kündigung beim Auszug: Tipps der E-Control

Ein Umzug bedeutet oft Stress und viele To-dos. Damit Strom und Gas reibungslos fließen, braucht es die richtigen Verträge, genaue Zählerstände und rechtzeitige Meldungen. Wer die wichtigsten Punkte kennt, spart Nerven und vermeidet ungenaue Abrechnungen.
Einzug: Verträge richtig abschließen
Wer in ein neues Zuhause zieht, möchte von Anfang an Strom und Gas nutzen können. Dafür sind gleich zwei Vertragsabschlüsse notwendig: Zum einen ein Energieliefervertrag mit einem Anbieter Ihrer Wahl, zum anderen ein Netzzugangsvertrag mit dem zuständigen Netzbetreiber. Im Liefervertrag entscheiden Sie sich für einen Anbieter und einen Tarif, am besten vergleichen Sie dafür Preise und Leistungen online (z.B. mit einem Tarifkalkulator). Parallel dazu melden Sie beim Netzbetreiber, welchen Lieferanten Sie gewählt haben, und geben Ihren aktuellen Zählerstand bekannt. Wichtig ist, den Zählerstand selbst abzulesen und per Foto zu dokumentieren. So wird Ihr tatsächlicher Verbrauch korrekt erfasst. Erfolgt keine Meldung, schätzt der Netzbetreiber den Wert, was zu Abweichungen auf der Rechnung führen kann.
Freiheit bei der Anbieterwahl
Nicht selten legen Hausverwaltungen beim Einzug ein Formular mit einem vorgeschlagenen Energieanbieter vor. Dieses Dokument ist jedoch nicht bindend, sondern lediglich ein Angebot. Verbraucher:innen sind in ihrer Wahl völlig frei und können sich jederzeit für einen anderen Versorger entscheiden. Sollten Sie das Angebot der Hausverwaltung annehmen, empfiehlt es sich, eine Kopie des Formulars für die eigenen Unterlagen aufzubewahren. So behalten Sie im Falle späterer Unklarheiten stets einen Nachweis in Händen.
Auszug: Verträge rechtzeitig kündigen
Auch beim Auszug gilt es, beide Vertragsverhältnisse im Blick zu behalten. Der Energieliefervertrag kann in der Regel mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Der Netzzugangsvertrag erfordert meist eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende. Wer diese Fristen im Auge behält, vermeidet doppelte Zahlungen oder unnötige Kosten. Genau wie beim Einzug ist auch beim Auszug der Zählerstand entscheidend: Er sollte selbst abgelesen und sofort an den Netzbetreiber gemeldet werden. Auf diese Weise wird klar zwischen dem eigenen Verbrauch und jenem der Nachmieter:innen getrennt – ein wichtiger Schutz vor falschen Abrechnungen.
Praktische Tipps für den Umzug
Damit der Umzug möglichst stressfrei verläuft, lohnt es sich, einige Punkte vorab zu beachten. Melden Sie sich frühzeitig bei Ihrem Netzbetreiber, damit am Umzugstag alles vorbereitet ist. Dokumentieren Sie Zählerstände konsequent mit Fotos, um spätere Diskussionen vorzubeugen. Bewahren Sie sämtliche Unterlagen (z.B. E-Mails oder Schriftstücke) sorgfältig auf, falls Rückfragen auftauchen. Nicht zuletzt sollten Sie rechtzeitig prüfen, ob in Ihrem neuen Zuhause Strom- und Gasanschlüsse vorhanden sind. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen zusätzliche Schritte eingeplant werden. Wer diese Ratschläge beachtet, kann sich ganz auf das neue Heim konzentrieren und das hoffentlich ohne böse Überraschungen bei der Energieversorgung.
Alles zum Nachlesen finden Sie hier im Artikel der E-Control.