Thema Konsumentenpolitik im Regierungsübereinkommen

veröffentlicht am 09.01.2020

Konsumentinnen und Konsumenten sind wir alle. Immer wieder. Täglich. Eigentlich ständig, wenn wir den Umgang mit den digitalen Medien berücksichtigen. Was also wollen die Regierungsparteien für Konsumentinnen und Konsumenten dieses Landes verbessern?

Das mit dem Titel Konsumentenschutz beschriebene Kapitel beginnt mit dem Bekenntnis zu einer Balance zwischen Wirtschaftsstandort und Konsumentenschutz und ist insofern wohl Ausdruck der unterschiedlichen Akzentuierungen der Koalitionsparteien.

Gleich anschließend folgt ein Bekenntnis zur Sicherstellung des VKI. Bei der Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation - eines wichtigen Partners des Sozialministeriums - muss eine Nachfolgeregelung für das von türkis/grün lediglich für ein Jahr beschlossene VKI-Finanzierungsgesetz gefunden werden. Ein Dauerbrenner in der Konsumentenpolitik, der hoffentlich jetzt eine Chance auf eine kluge Lösung hat! 

Umsetzung von EU-Verbraucherrecht

Wichtiger Garant eines hohen Verbraucherschutzniveaus ist immer noch die europäische Union, wo mittlerweile wohl mehr als 90% der Verbrauchergesetze herkommen. Umso erfreulicher ist das Vorhaben einer "effektiven Umsetzung des Europäischen Verbraucherrechts zur Herstellung fairer Bedingungen" sowie die "Vermeidung von Rechtszersplitterung durch Integration von EU-Rechtsakten in bestehende Gesetze". Dahinter steht wohl die Überzeugung, dass EU Recht kein Fremdkörper ist, sondern sinnvoll und systematisch in nationales Recht umgesetzt werden kann. Hier wird das Regierungsprogramm auch erfreulich konkret und nennt als Beispiel die aktuelle Umsetzung von 2 Gewährleistungsrichtlinien. Zusätzlich ist dies auch ein Beitrag zu mehr Verständlichkeit und damit auch Konsumentenfreundlichkeit.

Ökologischer Konsum

Besonders erfreulich sind die Förderung der Nachhaltigkeit von Produkten und die Maßnahmen gegen die geplante Obsoleszenz, also gegen die bewusst kurze Lebensdauer von Produkten. Haltbarkeit und Reparaturfreundlichkeit sind extra angeführt und geben damit klare Signale, dies auch im Rahmen der Umsetzung der neuen Gewährleistungsbestimmungen der EU entsprechend zu verankern.  Nachhaltigkeit wäre dann endlich mehr als nur ein Schlagwort.

Rechtsdurchsetzung

Rechtsdurchsetzung und damit aktuell die in Brüssel diskutierte kollektive Verbands- und Abhilfeklage wird im Regierungsprogramm ebenfalls ausführlich angesprochen, ist aber nicht konkret genug um bewertet zu werden. Gut ist zumindest das Bekenntnis zur Verjährungshemmung so lange Verbandsverfahren bei Gericht anhängig sind, die Beibehaltung der Möglichkeit der Prozessfinanzierung und auch die positive Erwähnung der österreichischen Sammelklage als Mindeststandard.

Erfreulich wiederum und so erstmals in einem Regierungsübereinkommen: Inkassokosten sollen eine Begrenzung erhalten und zwar sowohl eine vom Streitwert abhängige als auch eine davon unabhängige maximale Obergrenze.

Und dann gibt es noch all die vielen Themen, von denen KonsumentInnen ebenfalls betroffen sind: erleichterter Zugang zu Gerichtsverfahren durch beschleunigte Verfahren und Senkung der Gerichtsgebühren, Maßnahmen gegen Hass im Netz, Änderungen am Kapitalmarkt, bei der Energieversorgung, bei der Verkehrsplanung und -sicherheit; immer wieder unter den Aspekten Ökologie und Digitalisierung. Und last but not least Beiträge zur effektiven Entschuldung und Armutsbekämpfung.

Fazit

Insgesamt finden sich damit im Konsumentenschutz durchaus wichtige und teilweise auch durchaus konkrete Akzente. Letztendlich ist ein Regierungsprogramm Ausdruck der Vorstellungen und Vorhaben der Parteien. Wo diese in verschiedenen Richtungen streben, bleiben die Formulierungen sehr allgemein. Und dann entscheiden hoffentlich die besseren Argumente!

 


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