Preisvergleiche bei Elektriker:innen lohnen sich

veröffentlicht am 23.07.2024

Eine Erhebung der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) ergab Preisunterschiede von bis zu 115 Prozent bei den Stundensätzen von Servicetechniker:innen.

Die AK OÖ hat bei 120 Betrieben die Stundensätze und Fahrtkosten von Elektromonteur:innen und Servicetechniker:innen erhoben, um Konsument:innen Orientierung zu bieten.

Die Stundensätze von Elektromonteur:innen lagen zwischen 61,20 und 110 Euro pro Stunde; jene von Servicetechniker:innen zwischen 61,20 und 131,40 Euro.

Der durchschnittliche Fahrtkostenpreis bei einer 10 km-Anfahrt bzw. einer Wegzeit von 15 Minuten betrugen 32,23 Euro. Die höchsten Fahrtkosten betrugen 99,90 Euro.

Holen Sie mehrere Kostenvoranschläge ein!

Vor allem bei umfangreicheren Aufträgen ist es ratsam, mehrere schriftliche Kostenvoranschläge einzuholen. Sie sollten neben dem Gesamtpreis eine detaillierte Aufschlüsselung nach Arbeits-, Material- und sonstigen Kosten enthalten.

Ist ein Kostenvoranschlag verbindlich?

Ja, sofern er keinen Hinweis darauf enthält, dass er unverbindlich ist. Dies können beispielsweise Formulierungen wie „Zirka-Preise“, „Materialverbrauch nach Bedarf“ oder „abgerechnet wird nach Naturmaß“ sein. In der Praxis finden sich in den meisten Kostenvoranschlägen Klauseln, mit denen die Verbindlichkeit ausgeschlossen wird.

Einen verbindlichen Kostenvoranschlag darf das Unternehmen nicht überschreiten. Einen unverbindlichen Kostenvoranschlag darf das Unternehmen um bis zu 15 Prozent überschreiten, wenn es notwendig ist. In beiden Fällen muss das Unternehmen – sofern kein Pauschalpreis vereinbart wurde - geringere Kosten an den Konsumenten bzw. die Konsumentin wei

tergeben (z.B. wenn weniger Material oder Arbeitszeit gebraucht wurde).

Bemerkt der:die Unternehmer:in, dass er den Kostenvoranschlag erheblich überschreiten wird,...

... dann muss er bzw. sie die Arbeiten vorübergehend einstellen und den:die Konsument: in informieren. Der Kunde bzw. die Kundin kann der Fortführung der Arbeiten entweder zustimmen und damit auch die Mehrkosten übernehmen oder die Arbeiten einstellen lassen und nur die bis dahin erbrachten Leistungen bezahlen.

Teilt das Unternehmen die höheren Kosten nicht sofort mit, verliert er den Anspruch auf das über den Kostenvoranschlag hinausgehende Entgelt.

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