OGH: Versicherungsschutz auch bei Geschlechtsumwandlungen
veröffentlicht am 17.09.2025
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte erfolgreich im Auftrag des Sozialministeriums den „muki Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit“ (in weiterer Folge muki). Grund war eine Klausel in den Versicherungsbedingungen der privaten Krankenversicherung, die transgender und intersexuellen Personen keine Kostendeckung für eine medizinisch notwendige Geschlechtsumwandlung gewährt.
„Als Versicherungsfall gelten nicht: […] Geschlechtsumwandlungen“.
Dieser Passus fand sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Krankenkosten- und Krankenhaustagegeld-Versicherung. Der VKI beanstandete die mit diesem Risikoausschluss verbundene Diskriminierung von transgender und intersexuellen Personen, weil es dieser Personengruppe die Möglichkeit nimmt, eine medizinisch notwendige Geschlechtsumwandlung mit Kostendeckung des Versicherers durchzuführen.
OGH bestätigt Diskriminierung
Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte die Rechtsansicht des VKI und erklärte die Klausel wegen des Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot für unzulässig.
Die Bestimmung im Versicherungsvertragsgesetz, wonach das Geschlecht nicht zu unterschiedlichen Prämien oder Leistungen für Frauen und Männer führen darf, sei ebenfalls auf transgender und intersexuelle Personen anzuwenden und schütze diese vor Diskriminierungen wegen ihres weder allein männlichen noch allein weiblichen Geschlechts, so der OGH in seiner Begründung.
Vermeintlich neutrale Formulierung verhindert nicht Diskriminierung
Dem Kernargument der Versicherung, der Ausschluss sei neutral formuliert, betreffe sowohl Umwandlungen von Mann zu Frau als auch von Frau zu Mann und behandle daher alle Versicherten gleich, folgte der OGH nicht. Die Klausel schließe nur vordergründig jeden Versicherten von der Versicherungsleistung aus, diskriminiere aber in Wahrheit intersexuelle und transgender Personen, weil eine Geschlechtsumwandlung nur bei dieser Personengruppe infrage komme.
Zum Urteil im Detail:
RIS - 7Ob58/25t - Entscheidungstext - Justiz
Geschlechtsumwandlung - OGH untersagt diskriminierende Versicherungsklausel | Verbraucherrecht