Klassische und fondsgebundene Lebensversicherungen
veröffentlicht am 15.05.2025
Kapitalbildende Lebensversicherungen dienen dem Ansparen von Kapital. Da aber nur der nach Abzug der Versicherungssteuer und der Kosten für den Abschluss, die Verwaltung und den Versicherungsschutz verbleibende Sparanteil der Prämie veranlagt wird, unterscheiden sie sich dennoch grundlegend von einem Sparbuch.
Kapitalbildende Lebensversicherungen werden in bestimmten Varianten (Vertragstypen) angeboten, je nachdem, wie der Sparanteil der Prämien veranlagt wird und welche Leistungen des Versicherers vereinbart werden.
Klassische Lebensversicherungen
Bei klassischen Lebensversicherungen wird der Sparanteil der Prämien im Deckungsstock des Versicherers veranlagt, wobei ein bestimmter Rechnungszinssatz und eine sich daraus ergebende Versicherungssumme garantiert werden. Zusätzlich erhält man jährlich eine Gewinnbeteiligung, sofern der Versicherer einen über den Rechnungszinssatz hinausgehenden Veranlagungsgewinn erwirtschaftet.
Bei klassischen Lebensversicherungen unterscheidet man zwischen
- Er- und Ablebensversicherungen, bei denen die vereinbarte Versicherungssumme (zuzüglich Gewinnbeteiligung) nicht nur im Fall des Erlebens bei Vertragsablauf, sondern auch im Fall eines vorzeitigen Ablebens zur Auszahlung kommt; die Prämie enthält daher neben dem Spar- und Kostenanteil auch einen Risikoanteil, der die mögliche Veranlagungsrendite von vornherein wesentlich schmälert
- reinen Erlebensversicherungen, bei denen man keinen Ablebenschutz hat, sondern im Fall des Ablebens nur das bereits angesparte Kapital ausbezahlt wird; dadurch enthält die Prämie keinen Risikoanteil, was sich positiv auf das Veranlagungsergebnis auswirkt
- Kapital- oder Rentenversicherungen, je nachdem, ob man bei Vertragsablauf eine einmalige Kapitalleistung oder eine laufende (meist lebenslange) Rente ausbezahlt erhält; allerdings besteht bei beiden Varianten in der Regel ein Wahlrecht, sich die Leistung jeweils auch in der anderen Form auszahlen zu lassen, falls sich die Bedürfnisse/Wünsche bis Vertragsablauf ändern sollten
Fondsgebundene Lebensversicherungen
Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen wird der Sparanteil der Prämien hingegen in vertraglich vereinbarten oder vom Kunden/der Kundin ausgewählte Kapitalanlagefonds veranlagt, wobei man bei Vertragsablauf den Kurswert der Fondsanteile ausbezahlt erhält. Es ist daher keine bestimmte Versicherungssumme vereinbart, sondern man trägt wie bei einer direkten Veranlagung in Kapitalanlagefonds (Investmentfonds) das Veranlagungsrisiko zur Gänze selbst, sofern nicht ausnahmsweise ein externer Garantiegeber eine bestimmte Garantie übernimmt (z.B. eine Kapitalgarantie in der Höhe des Sparanteils der Prämie).
Veranlagt wird nur der Sparanteil
Bei allen Vertragstypen wird immer nur der nach Anzug der Versicherungssteuer sowie der Abschluss-, Verwaltungs- und Risikokosten verbleibende Teil der bezahlten Prämien veranlagt (sogenannter Sparanteil), was die mögliche Rendite von vornherein erheblich schmälert und letztendlich auch zu Kapitalverlusten führen kann, wenn die Veranlagungsrendite hinter diesen Abzügen zurückbleibt. Im Fall einer vorzeitigen Kündigung sind Kapitalverluste sogar der Regelfall. Der Kosten- und Sparanteil der Prämie muss vom Versicherer in den Informationen, die man vor Vertragsabschluss erhält, angegeben werden. Er ist ein zentraler Parameter für den Vergleich verschiedener Lebensversicherungsangebote.
Finanzielle Nachteile bei vorzeitiger Kündigung
Lebensversicherungen werden auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen. Bei einer vorzeitigen Kündigung ist der Rückkaufswert der Lebensversicherung meist deutlich niedriger als die Summe der eingezahlten Prämien. Dass liegt vor allem daran, dass die Abschlusskosten dem Vertrag innerhalb in den ersten fünf Jahre der Vertragslaufzeit angelastet werden, wodurch der Sparanteil der Prämie in diesem Zeitraum oft unter 50 % liegt. Das heißt innerhalb der ersten fünf Jahre weder aufgrund der Kostenabzüge in manchen Fällen unter 50 % der Versicherungsprämie veranlagt.
Man sollte sich daher vor Abschluss einer Lebensversicherung überlegen, ob man die Laufzeit auch tatsächlich einhalten kann oder ob es wahrscheinlich ist, dass man das Geld vorzeitig benötigen wird.
Alternative zur Kündigung
Kündigen Sie Ihre Lebensversicherung nur, wenn es unbedingt notwendig ist. Stattdessen kann es sinnvoll sein, sie prämienfrei zu stellen. Das bedeutet, dass der Vertrag bestehen bleibt, ohne dass Sie weitere Zahlungen leisten.
Standardisierte Informationsblätter
Versicherungsunternehmen müssen standardisierte Informationsblätter zur Verfügung stellen. Sie enthalten Informationen zur Art, zum Risiko, zu den Kosten und zu den möglichen Wertentwicklungen (möglichen Gewinnen und Verlusten) von Lebensversicherungen. Die FMA hat einen Leitfaden für Konsument:innen dazu erstellt.