Geoblocking: Apple im Visier des EU-Verbraucherbehörden-Netzwerks

veröffentlicht am 16.12.2024

Das Unternehmen Apple muss sich rechtfertigen, da es EU-Verbraucher:innen aufgrund ihres Wohnortes diskriminiert. Betroffen sind der App Store sowie Apple Music, Books und Podcasts.

Bei einer Untersuchung auf europäischer Ebene hat sich gezeigt, dass Apple bei einigen seiner Dienste sogenanntes Geoblocking einsetzt. Dies könnte gegen die EU-Anti-Geoblocking-Regeln verstoßen. Die Europäische Kommission und das EU-Verbraucherbehörden-Netzwerk (CPC-Netzwerk) haben Apple nun aufgefordert, auf diesen Vorwurf zu reagieren und Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Was ist Geoblocking?

Geoblocking beschreibt eine Praxis, bei der der Zugriff auf bestimmte Online-Inhalte oder Dienste nur für Nutzer:innen aus bestimmten Ländern erlaubt ist. Dadurch können Nutzer:innen aus anderen EU-Ländern benachteiligt werden. 

Einschränkungen bei Apple-Diensten

Konkret werfen die europäischen Verbraucherbehörden Apple folgende Praktiken vor:

  • Online-Zugang: Apple-Dienste haben für verschiedene EU-Länder unterschiedliche Benutzeroberflächen. Nutzer:innen können nur auf die Version des Landes zugreifen, in dem ihr Apple-Konto registriert wurde.  
  • Herunterladen: Da der App Store Nutzer:innen keinen Zugriff auf die Version eines anderen EU- Landes gewährt, können diese die in anderen Ländern angebotenen Apps nicht herunterladen. Verbraucher:innen sollten jedoch Apps aus anderen EU-Ländern herunterladen können, insbesondere bei Reisen oder vorübergehendem Aufenthalt dort. 
  • Zahlungsmittel: Bei kostenpflichtigen Käufen über einen der Apple Dienste können Nutzer:innen nur Zahlungsmittel verwenden, welche im Land ausgestellt wurden, in dem sie ihr Apple-Konto registriert haben. Möchte also eine österreichische Verbraucherin, die ihr Apple-Konto auch in Österreich registriert hat, mit einer deutschen Kreditkarte im App Store zahlen, ist dies nicht möglich.

Betroffen sind die Dienste App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

Wie geht es nun weiter?

Apple hat nun bis Anfang Jänner Zeit, auf die von der Europäischen Kommission und dem EU-Verbraucherbehörden-Netzwerk vorgebrachten Punkte zu reagieren. Räumt Apple die Bedenken nicht aus, dann können nationale Verbraucherbehörden Durchsetzungsmaßnahmen zur Einhaltung der EU-Vorschriften gegen das Unternehmen ergreifen.

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