EVN-Kund:innen bekommen Geld zurück

veröffentlicht am 10.05.2025

Unzulässige Preiserhöhung aus 2022 – Betroffene Haushalte erhalten Rückzahlung oder Bonuspunkte

Das Oberlandesgericht Wien hat entschieden, dass eine bestimmte Klausel zur Preisänderung in den Verträgen des Energieanbieters EVN nicht erlaubt ist. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte zuvor im Auftrag des Sozialministeriums geklagt. Die Preiserhöhung im September 2022 ist deshalb rechtlich nicht mehr gültig. Nun hat der VKI eine Einigung über eine unkomplizierte Erstattungsmöglichkeit mit EVN erzielt. Dadurch erhalten betroffene Strom- und Gaskund:innen je nach Wunsch entweder Geld zurück oder eine Gutschrift im EVN-Bonuspunkteprogramm.

Wer hat Anspruch auf eine Rückzahlung?

Privatkunden der EVN, die 2022 Tarife wie Optima Strom, Optima Eco, Optima Natur, Optima Eco Natur, Optima Gas und Optima Biogas nutzten, können wahlweise eine Ausgleichszahlung oder eine Gutschrift im Bonuspunkteprogramm beantragen. Auch ehemalige Kund:innen sind anspruchsberechtigt. Die Höhe des Ausgleichs richtet sich nach dem damaligen Verbrauch – für Durchschnittshaushalte kann das mehrere hundert Euro ausmachen.

Wie funktioniert die Rückerstattung?

Die Anmeldung zur Ausgleichszahlung oder Bonuspunktegutschrift ist bis 31. Juli 2025 möglich unter vki.at/EVN2025. Hier finden Sie auch weitere Informationen. Ab Anfang Mai 2025 informiert die EVN alle betroffenen Haushalte schriftlich.

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