EU verpflichtet Banken zu Echtzeit-Überweisungen
veröffentlicht am 06.10.2025
Ab 9. Oktober müssen alle Banken Überweisungen in wenigen Sekunden ermöglichen.
Das EU-Parlament hat beschlossen, dass sogenannte Echtzeit-Überweisungen (Instant Payments) 2025 im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum verpflichtend werden. Damit können Geldbeträge innerhalb von max. 10 Sekunden überwiesen werden – an jedem Tag und zu jeder Uhrzeit.
Bereits seit Jänner 2025 sind Banken verpflichtet, Echtzeit-Überweisungen in Euro zu empfangen. Ab dem 9. Oktober 2025 müssen sie diese Zahlungen auch versenden. Instant Payments dürfen dabei nicht teurer sein als herkömmliche SEPA-Überweisungen.
Neuer Schutz vor Fehlüberweisungen
Ab dem 9. Oktober 2025 wird zusätzlich ein automatischer Abgleich von Empfängername und IBAN eingeführt. Stimmen die Angaben nicht überein, erhalten Kund:innen eine Warnmeldung. Liegt nur eine kleine Abweichung vor – etwa ein Tippfehler –, wird auch dies entsprechend angezeigt. Auf diese Weise sollen Fehlüberweisungen vermieden und Betrugsversuche erschwert werden.
Kund:innen können Überweisungen trotz Warnhinweis durchführen, tragen in diesem Fall aber selbst das Risiko. Entsteht ein Fehler allerdings durch die Bank, etwa wenn der Name-IBAN-Abgleich nicht erfolgt, haben Verbraucher:innen Anspruch auf Entschädigung.
Tipps für Verbraucher:innen
Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) empfiehlt, sich bei der eigenen Bank über die neuen Funktionen im Onlinebanking zu informieren und gegebenenfalls Einstellungen wie Höchstbeträge für Überweisungen anzupassen.
Grundsätzlich gilt: Überweisen Sie nur an bekannte und vertrauenswürdige Empfänger. Seien Sie bei unerwarteten Zahlungsaufforderungen besonders vorsichtig und prüfen Sie deren Echtheit. Wenn Sie einen Betrugsverdacht haben, melden Sie diesen sofort Ihrer Bank oder Ihrem Zahlungsanbieter.
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